Konzern bringt Anwälte ins Spiel Telekom-Behauptung bringt Höcke in Bredouille
12.04.2024, 16:05 Uhr Artikel anhören
Höcke am Rande der Wahlkampfveranstaltung in Merseburg, bei der er sich laut Anklage strafbar machte.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Die Telekom setzt ihre Anwälte auf Björn Höcke an. Grund ist eine Behauptung, die der AfD-Politiker im TV-Duell aufstellt. Es geht - mal wieder - um einen von ihm genutzten SA-Slogan aus dem Nationalsozialismus.
Die Deutsche Telekom widerspricht einer Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens und prüft rechtliche Schritte. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen hatte in einem TV-Duell gegen den CDU-Politiker Mario Voigt beim Sender Welt behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz "Alles für Deutschland" als Werbespruch verwendet habe. "Die Behauptung ist falsch. Wir geben das an unsere Anwälte", sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Bei dem Satz handelt es sich um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Weil Höcke die Parole am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg verwendet haben soll, und das laut Anklage im Wissen um die Strafbarkeit, muss er sich kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Im TV-Duell bestritt der langjährige Geschichtslehrer Höcke, die Herkunft der Losung gekannt zu haben. Zudem bezeichnete er sie als "Allerweltsspruch" und nahm in seiner ausschweifenden Verteidigung auch auf Ludwig II. von Bayern, Franz Beckenbauer und ein Feuerwehrhaus in Brandenburg Bezug - und eben auf die Telekom.
Telekom ging bereits gegen Weidel vor
Die Telekom war im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben in einem ähnlichen Sachverhalt bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen. Diese hatte in einem Interview ebenfalls gesagt, dass der Konzern den betreffenden Satz in der Vergangenheit als Werbeslogan verwendet habe. "Wir haben im Sommer Frau Weidel aufgefordert, das zu unterlassen. Sie hat zugesagt, die Behauptung künftig zu unterlassen", teilte die Telekom mit.
Unabhängig von Höckes Behauptung hatte die Telekom vor Jahrzehnten einmal einen anderen von den Nationalsozialisten missbrauchten Spruch für ihre Werbung genutzt: "Jedem das Seine" - den Slogan vom Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar. Der Spruch sei offenbar aus Unwissenheit der Werbetexter verwendet worden, bestätigte ein Unternehmenssprecher im Februar 2001 einen Bericht der "Sächsischen Zeitung" und bedauerte die Nutzung. Die betreffende Broschüre sei in 15 Millionen Exemplaren deutschlandweit verteilt worden. Auch die zuständige Hamburger Werbeagentur habe sich entschuldigt, hieß es damals in Berichten.
Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat indes eine weitere Anklage gegen Höcke erhoben. Demnach soll Höcke am 12. Dezember 2023 die verbotene Losung "Alles für Deutschland!" bei einer Veranstaltung der AfD in Gera erneut verwendet haben. Höcke sprach den Angaben zufolge als Redner den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst aus. Er habe das Publikum durch Gesten animiert, danach "Deutschland" zu rufen. Dies sei im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen, hieß es. Zudem sei Höcke bekannt gewesen, dass wegen der gleichen Äußerung bereits ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden sei. In dem neuen Anklagepunkt wird sich Höcke wohl nur schwerlich auf seine Unwissenheit berufen können.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa