Politik

Mordaufrufe gegen PolitikerTodesliste im Netz: Rechtsextremer muss drei Jahre in Haft

19.06.2026, 15:50 Uhr
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Der-Angeklagte-M-steht-zwischen-Justizangestellten-im-Gerichtssaal-Der-50-jaehrige-Mann-aus-der-rechten-Szene-in-Dortmund-soll-zu-Attentaten-auf-bekannte-Politiker-aufgerufen-haben
Der 50-jährige Informatiker behauptete vor Gericht, die Todeslisten seien als Provokation der Justiz gedacht gewesen. (Foto: picture alliance/dpa)

"Strafakten" von Politikern, Anleitungen zu Mordanschlägen und Einwerbung von Kopfgeldern - der Betreiber einer Plattform im Darknet, die diese Inhalte hatte, erhält nun vor Gericht seine Strafe. Der rechtsextreme Deutsch-Pole muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Für den Aufruf im Darknet zur Ermordung deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler ist ein Rechtsextremist aus Dortmund zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 50 Jahre alten Informatiker schuldig. 

Er habe die Plattform "Assassination Politics" (Politik der Attentate) geschaffen und betrieben, auf der Politiker-Todeslisten veröffentlicht, Krypto-Kopfgeld für deren Ermordung eingeworben und Anleitungen zu Mordanschlägen und Bombenbau mitgeliefert wurden. Das Bundeskriminalamt hatte die Plattform abgeschaltet.

"Der Angeklagte ist überzeugter Rechtsextremist und vorbestraft", sagte der Vorsitzende Richter. Er habe selbst auf der Plattform geschrieben, dass diese der gewaltsamen Einflussnahme auf die Politik diene. Seine Behauptung im Prozess, es habe sich lediglich um eine Provokation der Justiz gehandelt, sei eine "äußerst fernliegende" Schutzbehauptung. Das Gericht sprach den Deutsch-Polen wegen Terrorfinanzierung, Anleitung zum illegalen Waffenbau und Anleitung zu Terroranschlägen schuldig. 

Der 50-Jährige hatte fiktive Strafakten erstellt und zu Attentaten etwa auf Ex-Kanzler Olaf Scholz und Ex-Kanzlerin Angela Merkel aufgerufen. Besucher der Plattform sollten in der Kryptowährung Monero Geld spenden, das an erfolgreiche Attentäter ausgezahlt werden sollte. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Er kündigte Revision an.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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