Analog zum Elterngeld Union fordert Entlastung für pflegende Angehörige
10.08.2023, 10:24 Uhr Artikel anhören
Die Union fordert eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige.
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Einen Angehörigen zu pflegen, kann nicht nur eine psychische und physische Belastung sein, sondern vor allem eine finanzielle. Die Union fordert nun, Pflegende mehr zu unterstützen. Dazu soll nicht nur eine Art Pflegegeld zählen, sondern auch Steuerfreibeträge.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, hat eine Besserstellung von Pflegenden gefordert. "Wer sich mit Hingabe um Pflegebedürftige in der Familie kümmert, sollte dafür entlastet werden - gerade, wenn man dafür zeitweise aus dem Beruf aussteigen muss und das Einkommen über Monate fehlt", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Sorge verwies auf das Elterngeld. "Was für Kinder gilt, sollten wir auch für die Ältesten unserer Gesellschaft diskutieren." Das sei eine Frage der Generationengerechtigkeit. Das RND berichtete unter Berufung auf einen Entwurf eines Positionspapiers aus der Unionsfraktion, dass darin für die Einführung einer "Entgeltersatzleistung/Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit" plädiert wird.
Gefordert werden demnach zudem Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige, die sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bemessen. Plädiert wird dem Bericht zufolge auch für eine bessere Rentenversorgung von pflegenden Angehörigen.
Pflegereform beschlossen
Ende Juni hatte der Bundesrat das Gesetz gebilligt, wodurch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen sollen. Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden - in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.
In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.
Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die Verweildauer im Heim ist. Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.
Quelle: ntv.de, mli/dpa/AFP