"Arbeitgeberblockade muss enden"Verdi fordert Pflicht zur Betriebsrente

Um im Alter gut leben zu können, sollten Rentner mindestens 70 Prozent ihres früheren Einkommens haben. Laut Verdi-Chef Werneke kann diese Summe künftig nur mit einer gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Altersvorsorge erreicht werden. Die Arbeitgeberseite sieht die Gewerkschaft als Bremser.
Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spricht sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für gesetzliche Voraussetzungen aus. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, das von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Ziel einer lebensstandardsichernden Gesamtversorgung im Alter von 70 Prozent nach Steuern könne nur erreicht werden, "wenn alle Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung erhalten".
Laut Werneke müssen dafür bestehenden Systeme der betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten und alle Betriebe geöffnet werden. Verdi sei dazu bereit. "Es braucht jedoch gleichzeitig eine gesetzliche Vorgabe für eine obligatorische betriebliche Altersversorgung mit verpflichtenden Arbeitgeberbeiträgen für ihre Beschäftigten", sagte er. Dass der Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Einigung der Verhandlungspartner führt, sieht Werneke skeptisch: "Wir werden unsere Argumente vortragen. Ich habe dennoch nicht die Hoffnung, dass die Arbeitgeberverbände sich im Rahmen des anstehenden Sozialpartnerdialoges darauf freiwillig mit uns verständigen werden. Am Ende ist die Bundesregierung in der Pflicht, eine obligatorische betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten gesetzlich vorzugeben."
"Nichts kaputtreformieren"
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, sagte den Funke-Zeitungen, es komme nun auf die Rahmenbedingungen an. "Die Arbeitgeberverbände müssen ihre Blockadehaltung gegenüber Allgemeinverbindlicherklärungen von Branchentarifverträgen aufgeben". Damit würden auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht genommen. "Wer sich als Sozialpartner versteht, darf die Verbreitung von bAV-Tarifverträgen nicht blockieren", so Finnern. Und dazu müsse jede gesetzliche Regelung Rücksicht auf die gewachsenen, erfolgreichen bAV-Strukturen nehmen, um sie nicht zu beschädigen. "Was funktioniert, darf nicht kaputtreformiert werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, können wir uns eine Verständigung im Sozialpartnerdialog durchaus vorstellen."
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte kürzlich die Einladungen für den Start des Sozialpartnerdialogs verschickt. Die Teilnehmer sollen bis zum 17. September ihre Stellungnahmen schicken. Die Auftaktveranstaltung soll am 8. Oktober in Berlin stattfinden.