Politik

Stimmabgabe in 440 Wahllokalen Wahlwiederholung in Berlin wird wahrscheinlicher

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es viele Pannen und organisatorische Probleme.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es viele Pannen und organisatorische Probleme.

(Foto: imago images/Bihlmayerfotografie)

Pannen und organisatorische Probleme sorgen in Berlin für Chaos am Tag der Bundestagswahl. Eine Wahlwiederholung steht im Raum und wird immer wahrscheinlicher. Auch wenn das den Ausgang der Abstimmung wohl kaum mehr beeinflussen kann.

Eine Wiederholung der Bundestagswahl in vielen Berliner Bezirken wird immer wahrscheinlicher. Ein erster Entwurf für eine Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags sieht eine erneute Abstimmung in rund 440 Wahllokalen vor. Das verlautete aus dem Ausschuss. Betroffen sind den Angaben zufolge vor allem die Bezirke Pankow, Mitte und Reinickendorf.

Die Wahlen zum Bundestag und zeitgleich zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September waren in der Hauptstadt von vielen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Außerdem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet.

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Bis zu einer Entscheidung über den finalen Vorschlag für eine Wahlwiederholung in der Hauptstadt dürften jedoch nach Einschätzung von Beobachtern noch einige Wochen vergehen. Erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl werden nicht erwartet. "Das Wahlrecht ist die zentrale Beteiligungsmöglichkeit der Bürger", sagte SPD-Obmann im Wahlprüfungsausschusses, Johannes Fechner, dem "Spiegel". "Daher müssen Wahlfehler dieses Ausmaßes durch Neuwahlen korrigiert werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen die Chance haben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit ihre Stimmen das ihnen zustehende Gewicht bekommen."

Neben einer Wiederholung der Bundestagswahl in den rund 440 von 2300 Wahllokalen sind auch teilweise oder komplette Nachwahlen zum Abgeordnetenhaus möglich. Darüber muss allerdings der Berliner Landesverfassungsgerichtshof entscheiden. Die erste mündliche Verhandlung ist für Ende September angekündigt.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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