AfD-Kandidatin im Wahlkampfmodus Weidel fordert generelles Kopftuchverbot
27.05.2017, 16:34 Uhr
Kopftücher sind für die AfD ein Wahlkampfthema.
(Foto: dpa)
Das Verfassungsgericht hat entschieden, ein generelles Kopftuchverbot im Schulbetrieb verstoße gegen die Religionsfreiheit. AfD-Spitzenkandidatin Weidel fordert nun für den kompletten öffentlichen Raum ein solches Verbot.
Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel fordert neben einem Verbot der Vollverschleierung jetzt auch ein Kopftuchverbot. "Kopftücher gehören aus dem öffentlichen Raum und von der Straße verbannt. Das sollte gesetzlich festgelegt werden", sagte sie dem "Tagesspiegel". Mit dem Kopftuch werde die Apartheid von Männern und Frauen zur Schau gestellt. Es sei ein absolut sexistisches Symbol.
"Das Kopftuch gehört nicht zu Deutschland", erklärte Weidel. Niqab und Burka sollten verboten werden, und zwar "überall", verlangte die AfD-Politikerin weiter. Verstöße sollten "unter eine empfindliche Geldstrafe gestellt werden".
Anfang der Woche hatte die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ebenfalls ein gesetzliches Kopftuchverbot gefordert, allerdings nur für Mädchen in deutschen Kindergärten und Schulen. "Das Recht auf Kindheit muss gewahrt bleiben", erklärte die Organisation nach ihrer jährlichen Hauptversammlung. Kindergärten, Schulen und andere Ausbildungsstätten müssten "ein gesetzlicher Schutzraum" sein, wo alle Kinder ein säkulares Gesellschaftsmodell erfahren könnten, sagte Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle - und zwar unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft und Weltanschauung. Das Verbot müsse in den Schulen für alle Minderjährigen gelten.
Die Verschleierung, wie sie zunehmend bereits in Kindergärten und Schulen zu beobachten sei, stehe diesem Ziel entgegen. Das Kopftuch markiere Mädchen "als Verführerinnen, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen haben". Dieses patriarchalische Rollenbild des weiblichen Kindes diskriminiere auch den Mann als jemanden, der "angeblich triebgesteuert und unbeherrscht" sei. Im Schulbetrieb sind die Regelungen Ländersache. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 zufolge ist ein generelles Kopftuchverbot im Schulbetrieb nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar, die im Grundgesetz garantiert wird.
In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hatte sich im Mai 2016 jeder Zweite dafür ausgesprochen, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen einzuführen. 30 Prozent wollten, dass das islamische Kopftuch weiterhin erlaubt bleibt. Elf Prozent der Befragten sprachen sich für die Einführung einer Altersgrenze aus, zum Beispiel ab 16 Jahren.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte vor wenigen Tagen bestätigt, dass Rechtsreferendarinnen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen dürfen. Demnach ist es angehenden Richterinnen islamischen Glaubens verboten, Tätigkeiten mit Kopftuch auszuüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen laut Urteil beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen, dürfen keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwälte in Sitzungen vertreten.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa