Touristen müssen noch warten Wer jetzt wieder über die Grenze darf
16.05.2020, 04:23 Uhr
Viele Grenzen zu Österreich oder zur Schweiz sind jetzt wieder frei passierbar - allerdings nur für Menschen, die bestimmte Reisegründe nachweisen können. Die Polizei will stichprobenartig prüfen.
(Foto: dpa)
Die Corona-Krise hat besonders Paaren und Familien in den deutschen Grenzregionen harte Wochen eingebrockt. Der persönliche Kontakt war extrem eingeschränkt, auch Immobilien jenseits der Grenze waren unerreichbar. Ab diesem Wochenende kommen Erleichterungen.
Nach wochenlangen Beschränkungen haben Deutschland, Österreich und die Schweiz die Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr gelockert. Seit Mitternacht ist die Einreise in beide Richtungen wieder möglich, wenn man seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen, wie das Bundesinnenministerium kurzfristig mitteilte. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Mit Beginn des Samstags ist auch die Grenze zu Luxemburg nach zwei Monaten wieder geöffnet. Die Absperrungen an den Grenzübergängen wurden abgebaut. Nach Angaben der Bundespolizei in Trier waren insgesamt gut ein Dutzend Übergänge in Rheinland-Pfalz an der deutsch-luxemburgischen Grenze gesperrt - der Verkehr war über überwachte Übergänge gelenkt worden. Die Kontrollen und Sperrungen hatten in der Region heftige Kritik ausgelöst. Vor allem traf es Berufspendler, die Staus und Umwege in Kauf nehmen mussten. Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn äußerte sich erleichtert. "Es ist Zeit, dass es vorüber ist", sagte er.
Das Bundesinnenministerium erklärte, die Lockerungen an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz seien möglich dank der positiven Entwicklung bei der Eindämmung des Coronavirus. "Die Grenzkontrollbehörden sind entsprechend informiert." Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter "bundespolizei.de" heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden.
Um den Fluss des Waren- und Personenverkehrs weiter zu verbessern, haben die drei Staaten der Mitteilung zufolge auch vereinbart, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollen dort eng abzustimmen.
Ab 15. Juni sollen alle reisen dürfen
Wer in Österreich zur Pflege oder Nutzung von Liegenschaften einreist, muss dort einen bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Zudem brauchen Liegenschaftsbesitzer nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist.
Sofern die Entwicklung der Corona-Krise es zulässt, sollen laut Bundesinnenministerium zudem sämtliche Reisebeschränkungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz, und Frankreich auf Grundlage einer Absprache der Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben werden. An der Grenze zu Italien bleiben alle Einreisebeschränkungen zunächst in Kraft. Die italienische Regierung hat derweil aber angekündigt, ab dem 3. Juni wieder die Einreise für Bürger aus dem EU- und Schengenraum zu erlauben.
Die jetzigen Erleichterungen an den deutschen Landbinnengrenzen gelten ausdrücklich nur für familiär oder beruflich begründete Reisen. Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind weiterhin nicht gestattet. Die Bundespolizei will an den Grenzen zu Frankreich, zur Schweiz und zu Österreich weiterhin temporäre Grenzkontrollen durchführen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa