Urteile in der kommenden Woche Zschäpe distanziert sich in Schlusswort
03.07.2018, 10:38 Uhr
Der NSU-Prozess ist beinahe am Ziel. Schon in der kommenden Woche werden in München die Urteile gesprochen. Das teilt das Gericht nach dem Schlusswort der Hauptangeklagten Beate Zschäpe mit. Darin betont Zschäpe noch einmal, sie habe von den Taten des NSU nichts gewusst.
Die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat sich in ihrem Schlusswort von der rechten Szene distanziert. Rechtes Gedankengut habe für sie "gar keine Bedeutung" mehr, sagte Zschäpe in ihrer selbst gesprochenen Aussage vor dem Oberlandesgericht München. Sie habe sich nur durch die Wendezeit in der ehemaligen DDR von dem rechten Gedankengut mitreißen lassen.
"Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", sagte die 43-Jährige. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten. Zschäpe hatte fast während des gesamten Verfahrens geschwiegen. Lediglich einmal hatte sie eine vorbereitete Stellungnahme verlesen.
Das Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund auf den Mittwoch kommender Woche fest. Damit wird das Verfahren nach mehr als fünf Jahren abgeschlossen.
Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin der beiden verstorbenen Täter Mundlos und Böhnhardt und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.
Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für unschuldig, was die Morde und Anschläge angeht. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.
Quelle: ntv.de, sba/AFP