Politik

Beschwerde gegen BGH-Urteil Zschäpe zieht vor Bundesverfassungsgericht

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Beate Zschäpe verwaltete die Finanzen der Terrorzelle NSU und besorgte Alibis.

(Foto: picture alliance/dpa)

Beate Zschäpe muss wegen Mittäterschaft bei der NSU-Mordserie lebenslang im Gefängnis bleiben. Vor dem Bundesgerichtshof war die Rechtsterroristin gescheitert, nun versucht sie sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu wehren. Ihr Anwalt erhebt zwei Vorwürfe.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese sei am 20. September abgegeben worden, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel. Ziel der Beschwerde sei es, eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen. Der BGH habe eine neue Rechtsauffassung vertreten, als er die Revision von Zschäpe zurückgewiesen habe, sagte der Anwalt. "Wir waren überrascht vom BGH, der eine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Thema Mittäterschaft verlassen hat."

Grasel verwies auf das "Interesse am Taterfolg", das der BGH als Begründung für die Mittäterschaft herbeigezogen habe. Die Verteidigung habe sich in dem schriftlichen Verfahren nicht zu diesem Thema äußern können. Zudem erhoben die Verteidiger von Zschäpe eine sogenannte Anhörungsrüge beim BGH. Mit einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht sei frühestens in zwei Jahren zu rechnen, sagte Grasel.

Der BGH hatte die Revision im August zurückgewiesen und das Urteil für rechtskräftig erklärt. Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

Der rechtsextremistische "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet. Die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nahmen sich 2011 bei einer Polizeikontrolle das Leben. Zschäpe selbst war den Ermittlungen zufolge nie an den Tatorten. Ihre Aufgabe war es, die Finanzen des NSU zu führen, für Alibis zu sorgen und die bürgerliche Fassade aufrechtzuerhalten.

Quelle: ntv.de, chl/rts

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