Baden-Württemberg283 Menschen erleiden Schaden durch Behandlungsfehler

Seiten verwechselt, OP-Besteck vergessen: Wenn Ärzte Fehler machen, kann das gravierende Folgen haben. Wie sich die Zahlen entwickelt haben - und an wen sich Patienten im Verdachtsfall wenden können.
Stuttgart (dpa/lsw) - 283 Menschen in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr nach Auswertung des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg (MD) wegen einer fehlerhaften Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erlitten. Damit wurde in mehr als jedem fünften der untersuchten 1.251 Verdachtsfälle ein Behandlungsfehler mit Schaden für den Patienten bestätigt. In zehn Fällen starben Patienten nachweislich an den Folgen eines Behandlungsfehlers - genauso viele wie 2024.
Insgesamt stellten die unabhängigen Gutachter im vergangenen Jahr 377 Fälle von Behandlungsfehlern fest. In knapp 100 dieser Fälle war aber nicht nachzuweisen, dass der Behandlungsfehler auch die Ursache für den gesundheitlichen Schaden war. Ein unerwünschter körperlicher Zustand könne auch die Folge einer nicht zu verhindernden Komplikation einer Therapie sein, teilte der Medizinische Dienst mit.
Wegen vermuteter Behandlungsfehler wurden bundesweit im vergangenen Jahr rund 11.700 Verdachtsmeldungen begutachtet - in jedem vierten Fall bestätigten sich entstandene gesundheitliche Schäden. Dabei waren Fehler in 2.700 Fällen auch ursächlich für erlittene Schäden, wie der Medizinische Dienst Bund in Berlin mitteilte. In 97 Fällen führten sie zum Tod von Patienten oder trugen wesentlich dazu bei.
Viele Verdachtsfälle bei Operationen
Stark gestiegen ist der Auswertung für Baden-Württemberg zufolge die Zahl sogenannter Never Events - so bezeichnet der Medizinische Dienst schwerwiegende Fehler, die aber grundsätzlich vermieden werden könnten. Dazu gehörten etwa eine Seitenverwechslung bei einer Operation, falsch verabreichte Medikamente oder im Körper vergessene Gegenstände nach einer Operation.
21 solcher Vorfälle erfasste der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr. 2024 waren es zwölf, 2023 nur vier Fälle gewesen. Trends ließen sich aus den Schwankungen aber nicht herauslesen. Dafür seien die Fallzahlen zu klein, so die Gutachter. Die Vorfälle seien aber dennoch besonders kritisch, weil sie beim Einhalten von korrekten Abläufen gar nicht erst auftreten dürften.
Am häufigsten vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Operationen oder Behandlungen in der Orthopädie oder der Unfallchirurgie (25 Prozent). Gut jeder zehnte Verdachtsfall richtete sich gegen Ärzte aus der Gynäkologie oder der Geburtshilfe. Am dritthäufigsten wurden Behandlungsfehler bei Zahnärzten vermutet. In fast allen Fällen (96 Prozent) richtete sich der Vorwurf gegen Ärztinnen und Ärzte, in seltenen Fällen auch gegen andere Berufsgruppen, meist die Pflege.
Manches ist leichter zu erkennen
Aus Sicht der Experten des Medizinischen Dienstes sagt eine Häufung von Verdachtsfällen in einem Fachgebiet noch nichts über die Sicherheit in dem jeweiligen Fach aus. "In einigen medizinischen Bereichen sind Behandlungsfehler für Patientinnen und Patienten einfacher zu erkennen als in anderen", erklärte Thomas Rösel, leitender Arzt des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg. Aus diesem Grund würden Operationen vermutlich häufiger als fehlerhaft gemeldet als etwa Medikationen.
Die Zahlen sind den Angaben zufolge nicht repräsentativ. Sie spiegeln nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider. Die Dunkelziffer sei unklar, weil in der Statistik nur die Fälle erfasst seien, die dem Medizinischen Dienst zur Begutachtung vorgelegt worden seien.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Die Zahlen des Medizinischen Dienstes seien nur die Spitze des Eisbergs, Fälle würden auch bei Gerichten und Ärztekammern behandelt. Zudem fehle noch immer eine gelebte Fehlerkultur in der ambulant-ärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern. "Medizinische Einrichtungen brauchen aber ein transparentes und lernendes System", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch im vergangenen Herbst. Dazu zählten manipulationssichere Patientenakten und eine KI-gesteuerte Medikamentenausgabe.
Wohin wende ich mich bei Verdacht?
Haben Patienten den Verdacht, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Die kann dann entsprechende Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben. Kosten entstehen den Patienten dadurch nicht.
Ein ähnliches Angebot hat auch die Landesärztekammer. Dort können sich Patienten an eine Gutachterkommission wenden, die Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Patienten objektiv klären soll. Ziel ist demnach eine außergerichtliche Einigung. Ist diese nicht möglich, helfen auch die Krankenkassen weiter. Diese müssen die Betroffenen laut Medizinischem Dienst auch bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche unterstützen.
Grundlage für die Gutachten des Medizinischen Dienstes sind nach eigenen Angaben Unterlagen wie Operationsberichte sowie die Schilderungen der Patienten. Ein Fehler liegt laut MD dann vor, wenn die Behandlungen nicht dem zum Behandlungszeitpunkt allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprachen.
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist der fachlich unabhängige Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zu seinen Aufgaben gehören die Krankenhausstrukturprüfungen und der Patientenschutz. Er begutachtet zudem die Pflege und überprüft die Qualität der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen.