Baden-WürttembergCybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

Sie haben sexuelle Absichten und knüpfen Kontakte über Chats und Gaming-Plattformen: Wie Täter im Netz vorgehen, welche Hürden bei der Strafverfolgung bestehen und welche Maßnahmen Ermittler fordern.
Karlsruhe (dpa/lsw) - In sozialen Netzwerken und auf Chat-Plattformen gaben sich die Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg als Minderjährige aus. Schnell meldeten sich Männer, schrieben anzügliche Dinge oder verlangten Nacktaufnahmen.
Gegen zehn Tatverdächtige ermitteln das LKA und das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg, wie sie im Sommer berichteten. Es geht unter anderem um versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, Verbreitung pornografischer Inhalte und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Genannt wird das Phänomen Cybergrooming.
Worum geht es?
Täter und Täterinnen bahnen über das Internet und Kommunikationstechnologien sexuelle Kontakte mit Kindern an. Einen eigenen Tatbestand Cybergrooming gibt es nicht. Seit 2021 ist aber die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Wie gehen die Täter vor?
Beispielsweise über Gaming-Plattformen oder soziale Netzwerke nehmen sie den Angaben nach Kontakt zu Minderjährigen auf und versuchen dann oft schnell, die Kommunikation in einen privaten oder geheimen Chat zu verlagern. Teils geben sie sich zunächst selbst als minderjährig aus. Manche bauen über längere Zeit Kontakt zum Opfer auf, wie Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom CCZ sagt. Andere kämen schnell zur Sache und forderten etwa Nacktaufnahmen oder Aufnahmen, die die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigten.
Was weiß man über die Täter?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in einer Analyse von gut 300 Strafverfahrensakten unter anderem herausgearbeitet, dass etwa sechs von zehn Tätern erwachsen sind (durchschnittlich 30 Jahre). Sie seien überwiegend männlich (98 Prozent) und deutsche Staatsangehörige (89 Prozent).
Was weiß man über die Opfer?
Sie sind in den ausgewerteten Fällen überwiegend weiblich (79 Prozent) gewesen. Im Schnitt seien sie 11,9 Jahre alt gewesen, wobei die Spanne von 8 bis 13 Jahren gereicht habe. In drei Vierteln der untersuchten Akten gab es keine Vorbeziehung zwischen den Tatpersonen und den Opfern.
Wie viele Fälle gibt es?
Eine genaue Zahl kann das CCZ nicht benennen. Dort werden herausgehobene Fälle in Baden-Württemberg behandelt. Allein hier liege die Zahl im mittleren zweistelligen Bereich, sagt Heim. Die Dunkelziffer sei sehr hoch. "Es handelt sich um ein Massenphänomen. Jedes Kind, das sich im Internet als solches zu erkennen gibt, läuft Gefahr, Opfer zu werden."
Wie häufig fliegen die Täter auf?
Die Anzeigen-Quote liegt laut Heims Kollege Thorsten Nees im einstelligen Bereich. Aus Schamgefühl wendeten sich viele Betroffene nicht an ihre Eltern oder Vertrauenspersonen. "Das zieht sich durch", sagt der Erste Staatsanwalt. Auch in Vernehmungen äußerten sich Opfer oder Angehörige oft wenig bis gar nicht.
Welche Strafen drohen?
Das kommt auf den Einzelfall an und welche Vorwürfe zusammenkommen. Bei den Ermittlungen mit dem LKA beispielsweise ist von Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren die Rede.
Das Landgericht Heidelberg beispielsweise hatte in zwei Fällen des CCZ in den vergangenen Monaten zwei Männer zu viereinhalb beziehungsweise fast vier Jahren Haft verurteilt. Nees zufolge gab es jeweils eine Vielzahl an Opfern.
Wie reagieren die Plattformen?
Wenn Cybergrooming erkannt wird, reagieren Plattformen nach Einschätzung des CCZ in der Regel schnell und sperren den Account des Täters. Bei US-amerikanischen Anbietern werde dann auch eine Meldung ans US-amerikanische National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) geschickt. Dieses gibt solche Hinweise bei Bezug zu Deutschland an die hiesigen Strafverfolgungsbehörden weiter.
"Das Problem ist, dass Cybergrooming erkannt werden muss", erklären die Fachleute vom CCZ. Daher sei die sogenannte Chatkontrolle wichtig, die eine Ausnahmeregelung auf EU-Ebene aktuell befristet bis April 2028 erlaube. Ausgeschlossen hiervon seien Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste. "Hier besteht eine Lücke."
Was wünschen sich die Ermittler?
Hilfreich wäre aus Sicht des CCZ zum einen eine Verpflichtung, reale Daten von Nutzern zu erheben und zu überprüfen. Dann könnten Täter leichter identifiziert werden. Zum anderen ermöglicht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung es Ermittlern, Täter über IP-Adressen ausfindig zu machen. Derzeit speichern Provider die Verkehrsdaten nur rund sieben Tage. "Das aus Ermittlersicht dringend erforderliche Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten ist zwar auf den Weg gebracht, aber noch nicht in Kraft."
Ferner sollten die Plattformen Altersgrenzen einführen, wie Heim sagt. Dann sollten Accounts von Kindern nicht sichtbar angezeigt werden.
Was sagt die Politik?
Mit Blick auf die ausnahmsweise erlaubte Chatkontrolle fordert Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt, dass die Ermittlungsmöglichkeiten langfristig gewährleistet werden. "Wir können uns nicht von Ausnahmeregelung zu Ausnahmeregelung hangeln", kritisiert der CDU-Politiker. "Die EU muss das Thema anpacken und eine dauerhafte Rechtsgrundlage schaffen."