Baden-WürttembergLebenslängliche Haft für Vater wegen Mord an kleiner Tochter

Ein emotionaler Prozess am Landgericht Freiburg endet. Ein Vater muss lebenslänglich ins Gefängnis - doch viele Fragen bleiben offen.
Freiburg (dpa/lsw) - Für den Mord an seiner achtjährigen Tochter ist ein 59-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in seine Gewalt brachte und brutal tötete. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Warum der Angeklagte die Tat beging, blieb unklar. Laut Gericht hat der Deutsche am Tag der Tat von seiner Ex-Partnerin verlangt, das gemeinsame Kind zu sehen - was sie wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Daraufhin begab er sich zum Haus der Frau, die Achtjährige öffnete ihm die Tür.
Anschließend verbarrikadierte der Mann sich mit dem Mädchen und schlug sie mit stumpfer Gewalt bewusstlos. Als die zur Hilfe eilenden Nachbarn mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe am Haus einschlugen, griff er zum Messer und sie damit an. Anschließend tötete er das Mädchen mit dem Messer auf brutalste Weise.
Der Fall nahm einen ungewöhnlichen Verlauf: Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Mann während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll - er leide unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren startete deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu einem anderen Schluss und verneinte die Schuldunfähigkeit - woraufhin das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt wurde.