Baden-WürttembergTödlicher Unfall – Prozess gegen Kranführer beginnt

Nach dem tödlichen Unfall auf der Hochbrücken-Baustelle hat der Kranführer Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nun kommt es zum Prozess.
Horb am Neckar (dpa/lsw) - Nach einem tödlichen Absturz einer Transportgondel an einer Baustelle in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) muss sich der angeklagte Kranführer nun vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht hat Termine für die Hauptverhandlung bestätigt. Demnach wird an drei Tagen im November verhandelt, wie das Amtsgericht mitteilte.
Gegen den 38-jährigen Kranführer war im Juni einen Strafbefehl erlassen worden, welcher eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten vorsah – ausgesetzt zur Bewährung. Zudem war dem Angeklagten eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro erteilt worden. Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein. Für die anberaumte Hauptverhandlung seien mehrere Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen.
Drei Menschen starben beim Gondelabsturz
Bei dem Absturz der Gondel auf der Hochbrücken-Baustelle vergangenes Jahr starben drei Menschen. Dem Ergebnis der Ermittlungen zufolge war die Transportgondel am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt gewesen und hätte die drei Arbeiter auf eine Plattform in 60 Meter Höhe bringen sollen. Die Gondel hatte sich zwischen einem schon gebauten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst befunden. Zwischen Pfeiler und Gerüst befand sich in 55 Metern Höhe ein Sicherungsseil. Das hatte der damals 36 Jahre alte Kranführer den Angaben zufolge übersehen, als er die Gondel nach oben Richtung Plattform beförderte.
Das Kranseil kollidierte daraufhin mit dem Sicherungsseil und riss. Die Gondel stürzte in die Tiefe. Die drei Bauarbeiter im Alter von 40 bis 46 Jahren – zwei Polen und ein Deutscher – waren sofort tot. Schon bald nach dem Absturz waren die Ermittler von menschlichem Versagen als Ursache ausgegangen.