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Berlin & BrandenburgSchadenersatzklage nach Razzia: Vergleich gescheitert

11.11.2022, 15:48 Uhr
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(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Berlin (dpa/bb) - Mehr als sechs Jahre nach einer Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" beschäftigt eine Schadenersatzklage der Betreiber weiter die Justiz. Ein vom Berliner Kammergericht vorgeschlagener Vergleich ist am Freitag zunächst nicht zustande gekommen. Zwar war das Land Berlin bereit, sich wie gefordert für frühere Äußerungen zu den Ermittlungen zu entschuldigen. Über die Höhe einer Entschädigung an die Betreiber, die als Spende an eine Organisation zur Unterstützung krebskranker Kinder gezahlt werden sollte, gab es aber keine Einigkeit. Nun haben die Beteiligten bis zum 22. November Zeit zu überlegen, ob sie sich doch noch einigen.

Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte hatten das Bordell am 14. April 2016 durchsucht. Mehrere Verdächtige waren festgenommen worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen nach und nach in sich zusammen. Ende 2018 ließ dann das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu.

Die zwei Betreiber des Bordells klagten danach auf Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro. Sie seien zu Unrecht öffentlich angeprangert worden und hätten materielle Schäden erlitten. Zudem saßen sie vorübergehend in Untersuchungshaft.

Das Kammergericht hatte in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht wurden und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht legte dem Land Berlin eine einvernehmliche Beilegung des Streits nahe. Statt Schadenersatz zu leisten, sollte das Land 50.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Diese Summe wurde im Verlauf der Gespräche weiter reduziert, letztlich ging es um 25.000 Euro. Dennoch scheiterte der Vergleich am Freitag an diesem Punkt: Ein Vertreter erklärte nach einem Telefonat mit der Senatsjustizverwaltung, dass nur 10.000 Euro gezahlt würden. Das Land könne nicht jeden von der Gegenseite geforderten Geldbetrag anerkennen, da es an haushälterische Grundsätze gebunden sei, hieß es später von einem Sprecher der Senatsjustizverwaltung.

"Damit ist die gesamte mündliche Verhandlung komplett entwertet", sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf empört. Sie kritisierte in dem Zusammenhang die Haltung des Berliner Senats. Es sei erforderlich, dass ein Vertreter des Landes Berlin an den Verhandlungen teilnehme, der Entscheidungen treffen könne.

Gleichwohl räumte das Gericht den Beteiligten erneut die Möglichkeit ein, sich doch noch zu einigen. Gelingt dies nicht, will es am 20. Dezember seine Entscheidung verkünden.

Quelle: dpa

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