Hamburg & Schleswig-HolsteinGericht untersagt Fahrraddemonstration auf der Autobahn

Schleswig (dpa/lno) - Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine Fahrraddemonstration in Kiel auf den Autobahnen 210 und 215 verboten. Die Richter in Schleswig wiesen am Donnerstag den Eilantrag einer Privatperson zurück, den diese gegen Auflagen der Stadt eingereicht hatte (Az. 3 B 147/20). Die Antragstellerin hatte für Samstagvormittag eine Demonstration unter dem Motto "Fahrradfahren statt Autobahn" mit 200 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über die A210 und die A215 führen. Die Stadt Kiel hatte festgelegt, dass die Demonstration nicht über die Autobahnen verlaufen darf. Außerdem verlangte sie, auf je 20 Demonstrationsteilnehmer einen Ordner zu stellen. Auch dagegen wandte sich die Antragstellerin. Zwar schütze das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch die Auswahl des Veranstaltungsortes, urteilte das Gericht. Die Behörden könnten die Ausgestaltung von Versammlungen aber beschränken, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Die Verpflichtung, eine andere Strecke zu nutzen, sei verhältnismäßig. Zwar seien Demonstrationen auf Autobahnen nicht in jedem Fall unzulässig. Allerdings müsse in jedem Einzelfall eine Abwägung mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs vorgenommen werden. Die Auflage, auf je 20 Demonstrationsteilnehmer einen Ordner zu stellen, sei hingegen rechtswidrig. Die Stadt habe nicht dargelegt, warum die Festlegung der Zahl der Ordner nicht der Versammlungsleitung überlassen bleiben kann. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.