Hamburg & Schleswig-HolsteinRund-um-die-Uhr-Supermärkte nur in kleinen Gemeinden?

Wer darf künftig am Sonntag im Supermarkt einkaufen? Die geplante Gesetzesnovelle stößt bei Bürgermeistern, Gewerkschaften und Rechtsexperten auf unterschiedliche Reaktionen.
Kiel (dpa/lno) - Die Milch und das Brot sind am Sonntag aus – doch bleibt der Nachschub künftig nur kleinen Gemeinden vorbehalten? Der Bürgermeister von Hemmingstedt (Kreis Dithmarschen), Hartmut Busdorf, warnt, die geplante Gesetzesänderung zu Sonntagsöffnungen könnte die Nahversorgung in seiner Gemeinde gefährden. Dort betreibt bereits ein Kleinstsupermarkt rund um die Uhr an allen Wochentagen, sagte er im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des Landtags in Kiel.
Dieser könne jedoch verloren gehen, befürchtet Hartmut. Denn nach der geplanten Reform der schwarz-grünen Landesregierung dürfen künftig Supermärkte mit bis zu 350 Quadratmetern Verkaufsfläche an Sonn- und Feiertagen öffnen, wenn sie in Gemeinden mit höchstens 2.500 Einwohnern liegen und dabei kein Verkaufspersonal einsetzen. Hemmingstedt zählt jedoch knapp 2.900 Einwohner.
"Wir sehen im Moment nicht den Unterschied zwischen einer Gemeinde mit 2800 Einwohnern und einer Gemeinde mit 2499 Einwohnern", erklärte Busdorf. Er plädierte dazu, die Gesetzesnovelle an dieser Stelle noch einmal nachzubessern, da es mehr Gemeinden als nur Hemmingstedt betreffe.
Bauernverband für Novelle - Kritik von Verdi
"Wir als Verband begrüßen ganz ausdrücklich auch den vorliegenden Gesetzesentwurf", sagte Lennart Schmitt, stellvertretender Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Er sei ein Schritt zu einem modernen Gesetz, das landwirtschaftlichen Betrieben Rechtssicherheit biete.
Die Gewerkschaft Verdi wertet die geplante Gesetzesnovelle als Angriff auf den Schutz von Sonn- und Feiertagen. "Ich rechne damit, dass es ein erster Schritt ist, den Sonn- und Feiertagsschutz auszuhebeln und ich sehe da schlicht und ergreifend konkurrierende Interessen", erklärte Bert Stach, Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi.
Rechtsprofessor plädiert für einfachere Gesetzesnovelle
Edzard Schmidt-Jortzig, Professor für Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, hält den Regierungsentwurf für zu kompliziert. Um bürokratische Hürden durch Ausnahmen und Sonderregelungen zu vermeiden, brachte er einen Vereinfachungsvorschlag ein. Im Ausschuss plädierte er, das Ladenöffnungszeitengesetz darauf zu beschränken, klarzustellen, wie und wo an Sonn- und Feiertagen verkauft werden darf – etwa in Kleinstsupermärkten oder Warenautomaten mit bis zu sieben Kubikmetern Volumen.
Zudem stünden seiner Einschätzung nach grundlegende Verfassungsrechte wie das Eigentum, die Entfaltungsfreiheit oder das Verdienstinteresse dem Schutz von Sonn- und Feiertagen gleichwertig gegenüber. Sie könnten herangezogen werden, um diesen Schutz einzuschränken, erklärte Schmidt-Jortzig.
Die geplante Gesetzesnovelle soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums voraussichtlich im Laufe des Jahres umgesetzt werden.