Hamburg & Schleswig-HolsteinProzess um toten Säugling - Erinnerungslücken bei Vater

Ein vier Monate altes Baby stirbt qualvoll, die Eltern stehen in Itzehoe vor Gericht. Der Verteidiger des Vaters berichtet von der Überforderung und den Berührungsängsten des Angeklagten.
Itzehoe (dpa/lno) - Im Prozess wegen des Todes eines Säuglings aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) haben sich die angeklagten Eltern zu dem Fall geäußert. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) las zunächst der Verteidiger Rolf Becker eine Erklärung seines Mandanten, dem Vater des gestorbenen Kindes vor. Diese dreht sich vor allem um die Überforderung und die Lebenssituation des 24-Jährigen.
"Ich habe Schwierigkeiten mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht", trug Becker im Namen des Angeklagten vor. So kümmerte sich vor allem die Mutter um die Säuglinge und der Vater um die dreijährigen Zwillinge. Dies sei für ihn "extrem anstrengend" gewesen. Zudem habe es entgegen den Versprechungen seiner Mutter kaum Unterstützung von ihr gegeben.
Beim Umzug nach Brunsbüttel im Jahr 2023 habe sich zudem die Miete verdoppelt, und der Angeklagte habe versucht, finanziell für die Familie zu sorgen. Der ständige Arbeitgeberwechsel habe ihn aber nach eigenen Angaben "komplett aus der Bahn geworfen." "Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde", sagte der 24-Jährige dem vernehmenden Richter. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Die angeklagte Mutter hat sich bisher nicht geäußert.
Die Anklage wirft den beiden vor, ihr vier Monate altes Kind nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Gericht mitteilte. Dies soll über einen Zeitraum von etwa einem Monat zu erheblichem Leiden des Säuglings und zum Tod geführt haben. Wegen der langen Qualen erkennt die Staatsanwaltschaft den Angaben nach darin das Mordmerkmal der Grausamkeit. In Brunsbüttel war Ende September ein vier Monate alter Säugling in seinem Zuhause gestorben - dem Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern.