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Hamburg & Schleswig-HolsteinLebenslange Haftstrafe für Mord im Park

18.02.2026, 12:30 Uhr
Am-Landgericht-Flensburg-wurde-ein-26-Jaehriger-wegen-Mordes-an-einem-41-Jaehrigen-verurteilt
(Foto: Carsten Rehder/dpa)

Ein 41 Jahre alter Mann wird in einem Park in Schleswig erstochen. Schnell gerät ein 26-Jähriger unter Verdacht. Nun wurde er verurteilt.

Flensburg (dpa/lno) - Ein 26 Jahre alter Mann, der einen 41-Jährigen in einem Park in Schleswig erstochen hatte, ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die beiden Männer hatten sich in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2025 in dem Park getroffen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Flensburg bei der Urteilsverkündung.

Fest stehe, dass der 41-Jährige im Laufe des Treffens von dem jüngeren Mann getötet wurde. Die Leiche wies mehr als 30 Stichverletzungen auf. Der genaue Tatablauf konnte nicht festgestellt werden, aber alle drei möglichen Varianten erfüllten mindestens die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat.

Verurteilter hatte Mietschulden

Der Angeklagte hat sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin mindestens seit Februar 2025 in einer prekären finanziellen Situation befunden. Zum 6. Juli habe ihm der Verlust seiner Unterkunft gedroht, wenn er 300 Euro Mietschulden bis dahin nicht begleichen konnte. Unter dem Vorwand, Drogen kaufen zu wollen, hatte er sich mit dem 41-Jährigen verabredet.

Für den weiteren Tatverlauf sind zwei mögliche Szenarien nach Ansicht des Gerichts "gleich wahrscheinlich". Eines sei, dass der angeklagte Deutsche zuvor geplant habe, das spätere Opfer zu töten und ihm Drogen und Bargeld abzunehmen. Ebenfalls möglich sei, dass er trotz Schulden bei dem Mann nochmals Drogen bekommen wollte, ohne gleich bezahlen zu müssen. Im Falle des Scheiterns habe er dann aber ebenfalls den Plan gehabt, den 41-Jährigen zu töten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Als etwas unwahrscheinlichere Möglichkeit gilt, dass der Angeklagte spontaner gehandelt habe. In dem Fall würde das Mordmerkmal der Heimtücke entfallen, das bei den anderen beiden Varianten vom Gericht ebenfalls angenommen wird.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 6. Juli 2025 in Untersuchungshaft. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Quelle: dpa

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