Hamburg & Schleswig-HolsteinProzess um tote Frau: Gutachten soll Schuldfähigkeit klären

War es ein Unfall, Suizid oder doch Totschlag? Im Prozess um den Tod einer Frau auf Fehmarn soll ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten Klarheit schaffen.
Lübeck (dpa/lno) - Im Prozess um den Tod einer 57 Jahre alten Frau auf der Insel Fehmarn im Kreis Ostholstein soll ein psychiatrisches Gutachten Aufschluss über den Geisteszustand des Angeklagten geben. Das Gericht habe einen entsprechenden Sachverständigen beauftragt, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Verteidigung hatte ein solches Gutachten beantragt, um zu klären, ob der Angeklagte möglicherweise durch einen heftigen Gefühlsausbruch in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnte. Der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden.
Der 61 Jahre alte Ehemann der Getöteten ist angeklagt, seine Frau am 16. Mai dieses Jahres getötet und ihre Leiche in einem Straßengraben in der Nähe der Fehmarnsundbrücke abgelegt zu haben. Anschließend hatte er seine Frau bei der Polizei vermisst gemeldet. Zwei Radfahrer hatte den leblosen Körper zwei Tage später gefunden. Dem 61-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen.
Zum Beginn des Prozesses im Oktober hatte er ausgesagt, seine psychisch kranke und alkoholabhängige Ehefrau habe sich selbst stranguliert. Diese Darstellung hatte eine Gerichtsmedizinerin jedoch widerlegt. Später hatte der Angeklagte seine Aussage geändert und den Tod seiner Frau als eine Mischung aus Unfall und Suizid dargestellt. Doch auch diese Aussage widerlegte die Gerichtsmedizinerin heute. Die bei der Obduktion gefundenen Verletzungen könnten nicht durch eine kurzfristige Drosselung entstanden sein, sondern deuteten vielmehr darauf hin, dass die Frau erwürgt worden sei, sagte sie.