Hamburg & Schleswig-HolsteinRaffinerie muss für Öl-Unfall im Nord-Ostsee-Kanal zahlen

Nach dem Ölunfall im Nord-Ostsee-Kanal muss eine Raffinerie Schadenersatz zahlen. Ein Gericht sieht sie als verantwortlich für die massive Verunreinigung im Dezember 2022. Was noch offen ist.
Itzehoe (dpa/lno) - Fast zwei Wochen lang war der Nord-Ostsee-Kanal Ende 2022 aufgrund eines Ölunfalls für den Schiffsverkehr gesperrt: Nun hat das Landgericht Itzehoe eine Raffiniere dem Grunde nach zum Schadenersatz verurteilt. Nach Auffassung der 4. Zivilkammer war die Raffinerie verantwortlich dafür, dass im Dezember 2022 Rohöl in die Wasserstraße eindrang, wie das Gericht mitteilte.
Mit seinem Urteil vom 23. April (Az. 4 O 78/25) stellte das Gericht zudem fest, dass die Raffinerie verpflichtet ist, weitere Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die aus der Ölverunreinigung des Kanals sowie des Uferbereichs aufgrund der Havarie entstanden. Über die Höhe des Schadenersatzes soll in einem gesonderten Prozess entschieden werden.
Rechtskräftig ist diese Entscheidung bisher nicht. Die Raffinerie Heide (Kreis Dithmarschen) kann dagegen Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht einlegen.
Das war passiert
Eine Sprecherin der Raffinerie Heide erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, das Urteil des Landgerichts Itzehoe liege dem Unternehmen vor und werde nun geprüft. Zu dem laufenden Verfahren könnten keine weiteren Angaben gemacht werden.
Die künstliche Wasserstraße war am 21. Dezember 2022 gesperrt worden, nachdem wegen eines Lecks in einer Pipeline im Hafen Brunsbüttel große Mengen Rohöl ausgelaufen waren. Früheren Angaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Nord-Ostsee-Kanal waren dabei mindestens zwölf Kubikmeter Rohöl in den Kanal gelaufen.
Bei Reinigungsarbeiten wurden 36 Kubikmeter Öl-Wasser-Gemisch von Spezialschiffen aufgenommen. Erst rund zwei Wochen später am 3. Januar 2023 wurde der Nord-Ostsee-Kanal wieder für den Verkehr freigegeben.
Leck in Entleerungsleitung
Klägerin ist in dem Fall die Bundesrepublik Deutschland. Die Raffiniere Heide betreibt auch ein Tanklager am nördlichen Kanalufer in Brunsbüttel. Südlich der Wasserstraße liegt der Elbehafen, wo regelmäßig Tankschiffe anlanden. Diese werden dort gelöscht und das Rohöl nach Gerichtsangaben über eine 3,1 Kilometer lange Pipeline in das Tanklager gepumpt. Die Pipeline verläuft demnach teilweise unter dem Nord-Ostsee-Kanal. An diesem Teilstück ist eine separate Entleerungsleitung angeschlossen.
Nach dem Vorfall im Dezember 2022 hatte das Havariekommando auf Ersuchen des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein die Gesamteinsatzleitung übernommen. Nach einigen Tagen konnten Einsatzkräfte das Leck in der Entleerungsleitung abdichten. Laut Gericht erstreckte sich die Verunreinigung zu diesem Zeitpunkt von den Brunsbütteler Schleusen bis etwa sechs Kilometer kanalaufwärts. Es folgten umfangreiche Reinigungsmaßnahmen auf den Wasser- und Uferflächen.
Nach Überzeugung der 4. Zivilkammer war die Betreiberin der Raffinerie als Mieterin der Rohölleitung und der Entleerungsleitung verantwortlich für die Havarie. "Ferner nutze sie die Rohölleitung und die Entleerungsleitung auch für eigene Rechnung, denn ihr Geschäftsmodell erfordere den Transport von Rohöl über die Rohrsysteme vom Elbehafen bis in die Raffinerie", berichtete das Gericht. Diese Nutzung der Rohrsysteme, die mit der Pflicht zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes verbunden sei, könne nur durch die regelmäßige Nutzung der Entleerungsleitung erfolgen.
Dem Gericht zufolge stimmten gefundene Proben teilweise mit dem der Raffinerie zuzuordnenden Öl überein. Der Unfall stehe zudem im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Entladung des Öls aus zwei Tankschiffen. Es seien auch keine anderen Verschmutzungsquellen ersichtlich.