Hamburg & Schleswig-HolsteinVeit: "Es ist an der Zeit, konkreter zu werden"

Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin Veit spricht sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD aus. Was sie konkret fordert.
Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit ist offen für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD. "Wenn Sie mich persönlich fragen, dann finde ich auch, dass es jetzt an der Zeit ist, konkreter zu werden", sagte Deutschlands dienstälteste Parlamentspräsidentin auch mit Blick auf das AfD-Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt, wo die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Zuvor hatten bereits Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) einen solchen Schritt gefordert.
Aufschieben hilft nicht mehr
Bisher hätten juristische Sachverständige ja eher abgeraten, sagte Veit. Aber wenn die Forderung nach einer Prüfung im ganzen Land da sei, "dann muss man sich ihrer Klärung auch stellen, und dann hilft das Aufschieben auch nicht mehr". Sie könne sich auch nicht vorstellen, dass es "im Ernst Argumente gegen so eine Arbeitsgruppe gibt".
Veit verwies aber auch darauf, dass in der Hauptsache nach wie vor eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD ausstehe. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Die Partei wird bundesweit aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.
Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt gebe es ja Leute, die sagten, dass die AfD bei einem solchen Ergebnis gar nicht mehr verboten werden könne, sagte Veit. "Das sehe ich anders." Auch eine Zustimmung von mehr als 40 Prozent ändere nichts daran, "dass die Partei verboten werden muss, wenn wir die Voraussetzungen dafür haben".
CDU gegen parteipolitisch besetztes Bund-Länder-Gremium
Der CDU-Oppositionsführer Dennis Thering sagte dagegen der Deutschen Presse-Agentur, das Vorgehen gegen eine Partei sei ein streng rechtsstaatlicher Prozess, der frei von jedem politischen Einfluss bleiben müsse. "Ein parteipolitisch besetztes Bund-Länder-Gremium ist dafür nicht das geeignete Instrument", sagte der CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende.
Über ein mögliches Verbotsverfahren entschieden allein Behörden und Gerichte auf Grundlage belastbarer Fakten. Für ihn viel entscheidender sei die Frage, warum die AfD trotz gesichert rechtsextremer Landesverbände und zahlreicher Verdachtsfälle derzeit so hohe Zustimmung erhalte. "Die Parteien der Mitte müssen die Sorgen und Ängste der Menschen ernst nehmen und die richtigen Antworten geben", mahnte er.
SPD, Grüne und Linke hatten bereits im Januar gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu unterstützen - sofern das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der Bundespartei als rechtsextrem bestätigt. Wäre das der Fall, solle die Gruppe für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die notwendigen Belege sammeln. Das Ziel: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gesamtpartei AfD, einzelner Landesverbände beziehungsweise deren Ausschluss von der staatlichen Finanzierung.