HessenFDP-Vorstoß für verkaufsoffenen Advent trifft auf Kritik

Sollten Geschäfte im Advent sonntags öffnen dürfen? Hessens Landtag diskutiert, ob das lokale Händler stärkt oder Beschäftigte und Familien belastet.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische FDP-Fraktion hat für ihren Vorstoß für einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent im Landtag viel Gegenwind bekommen. Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) verwies auf höchstrichterliche Entscheidungen, wonach der Sonntag besonders geschützt sei und es hohe Hürden für eine Ladenöffnung gebe. Die FDP versuche, gegen eine klare Rechtssprechung "anzurennen", sagte Hofmann.
Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels will die FDP per Gesetz regeln, dass die Ladenöffnung am ersten, zweiten oder dritten Adventssonntag möglich wird. Wenn der Online-Handel sonntags keine Pause macht, sollten die heimischen Einzelhändler auch keine Zwangspause an Adventssonntagen machen müssen, wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas erklärte.
Bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage im Jahr
Das hessische Ladenöffnungsgesetz sieht jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage vor, die mit besonderen örtlichen Veranstaltungen wie etwa Märkten verbunden sein müssen. Adventssonntage sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Der AfD-Abgeordnete Volker Richter sagte, die FDP schaffe es, mit ihrem Vorschlag Millionen von Beschäftigten "vor das Knie zu treten". Sonntags gehörten Väter und Mütter zu ihren Familien. Sabine Bächle-Scholz von der CDU-Fraktion äußerte Zweifel an der These, dass sich eine zusätzliche Sonntagsöffnung wirtschaftlich lohne. Gerade kleinere Geschäfte ständen dann vor der Herausforderung, den zusätzlichen Tag auch personell zu stemmen.