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Hessen Gericht lehnt neue Ermittlungen zu Hanau-Anschlag ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnt Anträge der Eltern eines Opfers auf eine Klageerzwingung ab. Es sieht keine Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Frankfurt/Hanau (dpa/lhe) - Die Eltern eines der bei dem rassistischen Anschlag von Hanau getöteten Opfer sind mit ihrem Versuch gescheitert, neue Ermittlungen im Weg einer sogenannten Klageerzwingung durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat ihre Anträge als unzulässig verworfen. 

Die Eltern hatten sich nach Gerichtsangaben gegen die Einstellung beziehungsweise Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar – einem der beiden Tatorte – sowie gegen namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau gewandt. Nach Ansicht der Eltern waren diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs in der Bar mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes.

Darüber hinaus hatten sie sich den Angaben zufolge darüber beschwert, dass keine Ermittlungen gegen den damaligen hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie mehrere leitende Polizeibeamte eingeleitet wurden. Diese hätten es unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems zu sorgen, wodurch die Rettungskräfte zu spät alarmiert worden seien, lautete der Vorwurf.

Gericht: Keine Fehler bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 

Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde in der am Mittwoch bekanntgewordenen Entscheidung vom 16. Oktober zurück. Die Anträge blieben ohne Erfolg, da die Eltern nach Gerichtsangaben keine Fehler der von der Hanauer Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt hatten.

 "Sie hätten mit ihren Anträgen nicht den hohen Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren entsprechend ausgeführt, dass die Tötung des Geschädigten bei offenem Notausgang beziehungsweise bei besserer 
Ausstattung des Notrufsystems hätte verhindert werden können", teilte das OLG mit. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben nicht anfechtbar. 

In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.

Quelle: dpa

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