HessenGewaltschutz: Hessen soll elektronische Fußfessel überwachen

Hessen bereitet sich schon länger darauf vor, künftig mehr Träger von elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Nun ist die Reform des Gewaltschutzgesetzes einen weiteren Schritt vorangekommen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die geplante Ausweitung des Einsatzes elektronischer Fußfesseln im Kampf gegen häusliche Gewalt hat eine weitere Hürde genommen. Wie Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) mitteilten, haben inzwischen alle Bundesländer den Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterschrieben. Damit werde Hessen beauftragt, die Fußfessel künftig auch nach dem Gewaltschutzgesetz für ganz Deutschland zu überwachen.
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für die Fußfessel umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen im südhessischen Weiterstadt sollen mehr als 70 hinzukommen. Hessen überwacht schon jetzt die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des neuen Gewaltschutzgesetzes kommenden Sommer mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Annäherungsverbot mit Fußfessel
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln soll Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. Nachdem die Länder den Staatsvertrag nun unterzeichnet haben, müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.