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HessenLebenslange Haft nach Doppelmord in Kassel verhängt

03.08.2026, 10:48 Uhr
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Das Landgericht Kassel verurteilt einen 38-Jährigen wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft und ordnet Sicherheitsverwahrung an. Seine Ex-Freundin wird freigesprochen.

Kassel (dpa/lhe) - Innerhalb weniger Stunden sind im März vergangenen Jahres in Kassel zwei Männer durch Messerstiche getötet worden. Ein 38-Jähriger ist in dem Fall nun wegen zweifachen Mordes vom Landgericht Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherheitsverwahrung an. Die mitangeklagte 30 Jahre alte Ex-Freundin des Mannes wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige die Opfer, seinen 44 Jahre alten besten Freund und einen 51 Jahre alten Bekannten, mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. Er habe den beiden vorgeworfen, ihn durch mit Fentanyl verunreinigtes Crack töten zu wollen. Damit habe er beide in der Tatnacht innerhalb weniger Stunden nacheinander konfrontiert.

Richter: Opfer waren arg- und wehrlos

"Es ging ihm darum zu erfahren, warum er mehrfach nach dem Konsum von Drogen Vergiftungserscheinungen hatte", führte der Vorsitzende Richter aus. In beiden Fällen habe es zunächst eine verbale Auseinandersetzung gegeben, die eskaliert sei. "Er hat die Opfer zunächst mit dem Messer verletzt und dann getötet."

Der 44-Jährige erlitt 20 Messerstiche und ihm wurde die Kehle durchtrennt. Der 51-Jährige wurde mit 30 Messerstichen getötet. Der Verurteilte habe bei den Taten jeweils ein Messer bei sich gehabt, da er bereits entschlossen gewesen sei, seine Opfer notfalls zu töten, erklärte der Vorsitzende Richter. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, da beide Opfer wehr- und arglos gewesen seien.

Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Bei dem 38-Jährigen mit deutscher und kasachischer Staatsbürgerschaft bestehe eine schwere Polytoxikomanie, zudem weise er eine ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung auf, führte der Richter weiter aus. Bei Begehung beider Taten sei sowohl seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Taten einzusehen als auch sein Verhalten entsprechend dieser Einsicht zu steuern, uneingeschränkt vorhanden gewesen. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass er auch in Zukunft schwerste Gewaltdelikte begehen wird.

Der Verurteilte hatte im Laufe des Verfahrens eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein und seine mitangeklagte Ex-Freundin entlastet. Sie sei bei den Taten nur dabei gewesen. Die 30-jährige Russin war daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Angeklagte leistete keine Beihilfe

Sie hatte in dem Verfahren ebenfalls angegeben, bei den Taten zwar dabei, an ihnen aber nicht beteiligt gewesen zu sein. Sie sei mit dem Angeklagten nur mitgefahren, weil sie faktisch sein Eigentum gewesen sei, das immer mitgehen musste. Andernfalls wäre sie getötet oder mindestens schwer verletzt worden.

Das Gericht hielt dies für glaubhaft. Die Beziehung zu dem 38-Jährigen sei von Gewalt und Missbrauch geprägt gewesen. Die Frau sei ihm ausgeliefert und daher nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen an den Tatorten gewesen. An den Taten selbst habe sie sich in keiner Weise beteiligt. Sie habe keine Beihilfe geleistet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Quelle: dpa

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