HessenTeilbetretungsverbot für Staatssekretär im Ministerium

Nach der Entlassung des Amtschefs Umut Sönmez in Hessens Wirtschaftsministerium gibt es neue Informationen in der Affäre. Es geht um den Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Ex-Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez (SPD) hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schon in den Wochen vor seiner Entlassung einen Teil des Ministeriums nicht mehr betreten dürfen. Dies geschah zum Schutz einer Mitarbeiterin dieser Landesbehörde in Wiesbaden. Es geht um den Anfangsverdacht einer sexuellen Belästigung.
Um die Integrität interner Untersuchungen dieses Vorwurfs im Wirtschaftsministerium zu gewährleisten, sind nach dpa-Informationen zudem zwei externe Anwaltskanzleien eingeschaltet worden, die das Verfahren begleiten, etwa bei Zeugenvernehmungen.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigte der dpa kürzlich, dass sie gegen Ex-Staatssekretär Sönmez nach der Strafanzeige einer Frau "ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts einer sexuellen Belästigung nach Paragraf 184 i, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs" führt. Der ehedem zweitmächtigste Mann im Wirtschaftsministerium wies die Vorwürfe als unzutreffend zurück. Für ihn gilt wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung.
Sexuelle Belästigung bei einer Fastnachtsfeier?
Die interne Untersuchung im Ministerium bezieht sich auf eine Fastnachtsfeier der Behörde. Dabei soll es Medienberichten zufolge eine sexuelle Belästigung gegeben haben. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) entließ kürzlich Staatssekretär Sönmez auf Bitte von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). Zu den Gründen dafür äußerte sich das Wirtschaftsministerium nicht.
Im Wirtschaftsausschuss des Landtags gab Mansoori nun im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu der Entlassungsaffäre Auskunft. Ein umfangreicher Fragenkatalog der Grünen-Opposition sollte nach ihren Worten unter anderem ergründen, "welche Schutzmaßnahmen für die betroffene Person ergriffen wurden und ob es Hinweise auf weitere Betroffene oder Vorwürfe gibt".
Im Anschluss an die vertraulichen Aussagen des Wirtschaftsministers im Ausschuss kritisierte die Grünen-Fraktion, dass Mansoori auch keine Fragen in öffentlicher Sitzung beantwortet habe, die überwiegend nur Zeitabläufe im Ministerium und nicht Persönlichkeitsrechte betroffen hätten. "Damit wurde das Interesse der Öffentlichkeit und der freien Presse in einer funktionierenden Demokratie missachtet", monierte die Grünen-Fraktion.
Kritik der Opposition
Der Chef der FDP-Opposition im Landtag, Stefan Naas, fügte mit Blick auf Mansoori hinzu: "Ein Minister und stellvertretender Ministerpräsident muss auch öffentlich darlegen, was er zur Aufklärung der Vorwürfe sowie zur Aufarbeitung des Geschehenen tut und wann er welche Akteure informiert und eingebunden hat."
Sönmez, bislang Amtschef und Personalverantwortlicher des Wirtschaftsministeriums, hatte kürzlich mitgeteilt: "Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise ich entschieden zurück." Er sprach von einer "vorverurteilenden Presseberichterstattung". Er erhoffe sich von der internen Untersuchung "die Möglichkeit der Richtigstellung und der Rehabilitation".
SPD-Fraktion verteidigt Ausschluss der Öffentlichkeit
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth, verteidigte die Entscheidung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Wirtschaftsausschuss zu tagen. Mansoori habe die Fragen der Opposition zu der Entlassung von Sönmez und zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung in nicht öffentlicher Sitzung "umfassend behandelt", erklärte sie. Dabei habe der Minister mit der Beantwortung der Fragen "sehr klar und nachvollziehbar dargelegt, dass er hier trotz eines hochsensiblen Sachverhalts von Anfang an und unter Beachtung aller Vorschriften entschieden und sehr sorgfältig vorgegangen ist".
Die Entscheidung, die Sitzung nicht öffentlich durchzuführen, sei im Einklang mit den geltenden Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen erfolgt. "Angesichts der Sensibilität des laufenden Verfahrens standen der Schutz individueller Rechte sowie der vertrauliche Umgang mit den behandelten Inhalten im Vordergrund", betonte Barth. Der Verlauf der Sitzung habe auch "nachdrücklich dokumentiert, dass die Entscheidung zur Nichtöffentlichkeit richtig war", so die SPD-Politikerin.