Regionalnachrichten

HessenWas Sie für die Kommunalwahlen am Sonntag wissen müssen

12.03.2026, 04:02 Uhr
Plakate-spielen-auch-in-digitalen-Zeiten-noch-eine-grosse-Rolle-im-hessischen-Kommunalwahlkampf

Wer soll künftig über Supermärkte, Schwimmbäder und Schulen am eigenen Wohnort entscheiden? Was bedeutet Kumulieren und Panaschieren? Antworten auf Fragen rund um die Kommunalwahlen in Hessen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - An diesem Sonntag (15.3.) können fast 4,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen erstmals seit fünf Jahren wieder ihre Gemeinde- und Kreisparlamente bestimmen. Neben gut 4,2 Millionen Deutschen dürfen bei den Kommunalwahlen auch rund 430.000 EU-Ausländer ihre Kreuzchen machen.

Wer wird gewählt?

Am Sonntag geht es laut Landeswahlleitung um die Mandate in den 21 Kreistagen sowie den kommunalen Parlamenten von 421 Städten und Gemeinden. Hessens größtes Kommunalparlament ist die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt mit 93 Abgeordneten.

Zudem sind am Sonntag rund ein Dutzend Bürgermeisterwahlen geplant, darunter auch die Kür des Oberbürgermeisters in der erst seit Anfang 2026 kreisfreien Stadt Hanau.

Welche weiteren Gremien werden gewählt?

Zum zehnten Mal werden in Hessen am Sonntag auch die Ausländerbeiräte bestimmt. Laut Integrationsministerium bewerben sich insgesamt 2.086 Kandidatinnen und Kandidaten in 89 Gemeinden, Städten und Kreisen. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit einem ausländischen Pass, die seit mehr als drei Monaten in ihrer Kommune angemeldet sind.

Was können Kommunalpolitiker entscheiden?

Die Abgeordneten in den Lokalparlamenten bestimmen mit über das Umfeld der Bürgerinnen und Bürger an ihren Wohnorten. Kommunalpolitiker entscheiden etwa darüber, ob sich ein neuer Supermarkt ansiedeln kann, eine Schule renoviert wird, ein weiterer Bus fährt oder ein sanierungsbedürftiges Schwimmbad gerettet oder geschlossen wird.

Wie wird gewählt?

Bei Kommunalwahlen haben die Hessinnen und Hessen besonders viele Möglichkeiten. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze etwa im Ortsbeirat, Gemeinderat oder Kreistag gibt. Die Stimmen können an beliebige Kandidaten auf verschiedenen Wahllisten vergeben werden.

Das Verteilen der Stimmen auf unterschiedliche Wahlvorschläge heißt Panaschieren. Bis zu drei Stimmen für einen einzelnen Bewerber sind möglich. Dieses Anhäufen von Stimmen wird als Kumulieren bezeichnet.

Das auch für Wahlen zuständige Statistische Landesamt in Wiesbaden erklärt: "Wählerinnen und Wähler können sowohl panaschieren als auch kumulieren, nur darf die Gesamtstimmenanzahl nicht überschritten werden." Kein Wunder, dass die Stimmzettel großer Städte mit besonders vielen Möglichkeiten beachtliche Ausmaße haben.

Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?

Nein. Diese Hürde gilt bei Landtags- und Bundestagswahlen. Die FDP, die nach der jüngsten baden-württembergischen Landtagswahl aus dem Stuttgarter Landtag fliegt, betont nun in Hessen im Wahlkampf wohlweislich: "Bei der Kommunalwahl gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde."

Können Bürger auch komplette Wahllisten wählen?

Ja. Sie müssen nur ein sogenanntes Listenkreuz machen. Dabei können sie sogar einzelne Kandidatinnen von der gewählten Liste streichen. Diese bekommen somit keine Stimme.

Wie alt müssen die Wähler mindestens sein?

Hessen hält am Wahlalter ab 18 bei Kommunalwahlen fest. In manchen Bundesländern dürfen auch schon 16- und 17-Jährige bei Kommunalwahlen ihre Kreuzchen machen, in Baden-Württemberg war das gerade erstmals bei der Landtagswahl der Fall.

Dagegen regt sich immer wieder Kritik. Dass 16- und 17-Jährige auch in Hessen bei der Europawahl im Juni 2024 teilnehmen konnten, war für das Land bislang eine Ausnahme, die der Bundestag deutschlandweit beschlossen hatte.

Was ist diesmal neu?

Auch Obdachlose können erstmals bei Kommunalwahlen ihre Kreuzchen machen. Die Frist für ihren Eintrag ins Wählerverzeichnis ist allerdings schon am 22. Februar abgelaufen. Die Stadt Wiesbaden etwa hat nur einen einzigen Wohnungslosen gemeldet, der diesen amtlichen Weg gegangen ist.

Bei öffentlichen Bekanntmachungen von Kandidatinnen und Kandidaten werden außerdem keine Privatadressen mehr veröffentlicht, um sie besser vor Anfeindungen zu schützen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren bei Lokalpolitikern gehäuft - besonders in den sozialen Medien.

Was ändert sich nach dem jüngsten Gerichtsurteil zur Wahl?

Wohl nichts unmittelbar für die Wähler. Laut dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden verstößt das von Schwarz-Rot in Hessen ursprünglich vorgesehene neue Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt gegen die Landesverfassung. Seine Nachteile für kleine Parteien sind demnach zu groß.

Das bedeutet die Rückkehr zum seit fast seit einem halben Jahrhundert angewandten sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren. Laut Schwarz-Rot ist auch dies technisch schon entsprechend programmiert gewesen und daher kein größeres organisatorisches Problem.

Kommt es nun zu einer Zersplitterung der Kommunalparlamente?

Das wird sich zeigen. Vergebens hatte die Landesregierung zuvor argumentiert, das Hare-Niemeyer-Verfahren könne eine Zersplitterung der Kommunalparlamente teils in Kleinstfraktionen fördern. Laut Experten werden mit d'Hondt größere Parteien etwas begünstigt.

Quelle: dpa

Regionales