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ThüringenRechtsextreme Konzerte - was das Innenministerium dazu sagt

12.03.2026, 04:02 Uhr
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In einem Südthüringer Ort sind am Wochenende drei Auftritte einer rechtsextremen Band geplant. Das Innenministerium berät die Gemeinde im Umgang damit. Auch die Polizei bereitet sich vor.

Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Sicherheitsbehörden haben die drei am Wochenende geplanten rechtsextremen Konzerte in Südthüringen im Blick. Die Task Force für Versammlungslagen des Ministeriums berate die betroffene Gemeinde dabei, Auflagen für die Konzerte zu erlassen, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.

So werde der Band zum Beispiel verboten, volksverhetzende beziehungsweise strafrechtlich relevante Inhalte zu spielen und auf Tonträgern zu verkaufen, hieß es aus dem Ministerium von Innenminister Georg Maier (SPD). Andernfalls drohe Zwangsgeld. Verfassungsschutz und Polizei seien involviert.

Zuvor hatte die Linke-Fraktion auf die Konzerte aufmerksam gemacht und ein entschiedenes Vorgehen dagegen gefordert. Die Auftritte finden in Auengrund im Landkreis Hildburghausen statt. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um eine rechtsextreme Band aus der Schweiz, die dort spielen will. Sie gibt an drei Abenden nacheinander Konzerte. Der Sänger der Band sei zugleich Sänger der Band "Erschießungskommando".

Polizei hat Konzerte im Blick

"Bereits der Name steht für offen zur Schau gestellte Gewaltfantasien und menschenverachtende Ideologie", hatte Linke-Fraktionschef Christian Schaft gesagt. In Liedern dieser Band werde unter anderem zum Mord an der Abgeordneten Katharina König-Preuss (Linke) aufgerufen, außerdem werde Jüdinnen und Juden mit Folter und Mord gedroht.

Die Linke hatte das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten gefordert, um die Auftritte in Südthüringen zu verhindern – vom Betretungsverbot bis hin zu einem möglichen Einreiseverbot.

Nach Angaben des Innenministeriums werden die regelmäßigen Konzerte in dem Südthüringer Ort grundsätzlich polizeilich begleitet. Zu Art und Umfang der polizeilichen Maßnahmen könne man aus einsatztaktischen Gründen nichts bekanntgeben, hieß es.

Quelle: dpa

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