Mecklenburg-Vorpommern Frau darf trotz Eigentum nicht nach MV einreisen
06.05.2020, 17:29 Uhr
(Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild)
Greifswald (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Greifswald hat den Antrag einer Frau aus Berlin abgelehnt, wonach diese ohne gemeldeten Zweitwohnsitz nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen wollte. Sie sei zwar Miteigentümerin eines Grundstückes mit einer Wohnung auf Hiddensee, jedoch habe sie dort keinen Zweitwohnsitz angemeldet, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Das Gericht wertete die derzeit geltenden Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung als verfassungsgemäß.
Es bestehe keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu denen, die einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und wieder einreisen dürfen. Weder der Umstand, dass die Antragstellerin für die Wohnung auf Hiddensee Zweitwohnungssteuer bezahle, noch, dass sie aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehöre, geböten es, ihr die Einreise zu gestatten.
Die Frau erachtete die Regelung laut Gericht als verfassungswidrig, da diese das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzen würde. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne Beschwerde eingereicht werden. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls in Greifswald darüber entscheiden.
Die Landesregierung hatte Anfang der Woche beschlossen, dass zum 25. Mai das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden soll. Bereits seit Anfang Mai dürfen wieder auswärtige Besitzer von Ferienwohnungen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zudem können seitdem Dauercamper auf die Campingplätze zurückkehren, einschließlich Auswärtiger mit einem eingetragenen Zweitwohnsitz dort.