Mecklenburg-VorpommernLäden in Urlaubsorten können trotz Gerichtsurteil öffnen

Die Verordnung zur Sonntagsöffnung in Urlaubsorten von MV ist laut einem Gericht rechtswidrig. Nach der Regelung können Läden in entsprechenden Orten ab diesem Sonntag öffnen. Bleibt es dabei?
Greifswald (dpa/mv) - Dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Mecklenburg-Vorpommern die Regelung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten im Land für unwirksam erklärt hat, sorgt für Aufsehen auch jenseits von MV. Dennoch können die Geschäfte an diesem Sonntag in den betroffenen Regionen gemäß der strittigen Regelung öffnen.
"Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald liegt derzeit noch nicht vor, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist", erklärte das Schweriner Wirtschaftsministerium. "Daher hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf den Start des Öffnungszeitraums am 15. März."
Und auch nach der Zustellung des Urteils samt Begründung, was noch Wochen dauern dürfte, hat die Entscheidung keinen automatischen Effekt. Das Land hat danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG keine Revision zugelassen hat. Diese Beschwerde müsste dann vom Bundesgericht geprüft werden, was ebenfalls noch einmal Zeit in Anspruch nehmen würde.
Ministerium will Begründung abwarten und dann Vorgehen prüfen
In diesem Fall wäre es mindestens eine Frage von Monaten, bis die Gerichtsentscheidung gegebenenfalls die bestehende Regelung tatsächlich kippt. Zwar könnte die Landesregierung auch von sich aus aktiv werden. Das Wirtschaftsministerium erklärte: "Das Ministerium wird zunächst die Übersendung der ausformulierten Urteilsgründe abwarten und anhand dieser über das weitere Vorgehen in der Sache entscheiden."
Am Donnerstag hatte das OVG nach einem Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi die maßgebliche Verordnung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten in MV für unwirksam erklärt. Angesichts des darin gewährten zeitlichen und örtlichen Rahmens sowie mit Blick auf die Produkte, die verkauft werden dürfen, kam das Gericht zur Überzeugung, die Verordnung verletze den gesetzlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz. Das gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis werde nicht gewahrt.
Sonntagsöffnung in Plattenbauvierteln
Laut der Regelung ist die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Das Gericht verwies am Donnerstag auf eine aktuelle Liste, nach der 84 Gemeinden in MV betroffen seien. Dadurch seien etwa 23 Prozent der Bevölkerung von MV betroffen. Das Gericht wies auch darauf hin, dass entsprechend der Verordnung auch Läden in Plattenbauvierteln in Schwerin oder Stralsund sonntags öffnen dürfen, obwohl die touristische Bedeutung dort zweifelhaft sei.
Von Arbeitgeberseite kommt Unverständnis nach Verdis Erfolg. "Das ist echt Gegenwind, den wir im Moment überhaupt nicht brauchen", sagte der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV), Lars Schwarz.
Er habe viele Kollegen aus dem Handel, die sagten: "Das sind ja aber die Tage, die die umsatzstarken Tage sind, wo wir im Prinzip dann einen Großteil unseres Wochenumsatzes machen. Und die Mitarbeiter wollen das gerne machen und kriegen auch Zuschläge dafür."
Dass das Oberverwaltungsgericht die bestehende Regelung für unwirksam erklärt habe, überrasche ihn aber nicht. Auch andere vergleichbare Regelungen in Deutschland würden einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wegen des gesetzlich verankerten Sonntagsschutzes und des gebotenen Ausnahme-Regel-Verhältnisses.
Schwarz: Sonntagsarbeit "wird doch einvernehmlich gemacht"
Weil diese Regelungen teils aber noch aus einer ganz anderen Zeit stammten, sei es eigentlich wichtig, zeitgemäße Kompromisse zu finden, statt vor Gericht zu gehen. Früher hätten etwa Arbeitgeber noch eine andere Macht gehabt. Heutzutage herrsche ein Arbeitnehmermarkt, in dem man ohnehin keinen Arbeitgeber zur Sonntagsarbeit zwingen könne, denn: "Dann haben Sie auch zu Recht keine Mitarbeiter mehr, sondern das wird doch einvernehmlich gemacht."
Auch wegen des möglichen weiteren Rechtsweges erwartet Schwarz trotz der Gerichtsentscheidung dieses Jahr "keine großartige Veränderung". Man brauche jetzt Zeit, um etwa mit dem Wirtschaftsministerium, aber auch mit Verdi eine neue Regelung zu verhandeln.
Die Entscheidung könnte auch für das Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein Folgen haben, da die dortige Regelung Pate stand. Die Regelung in MV ist seit Februar vergangenen Jahres in Kraft. Sie soll den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland einräumen.
Wieso hat Verdi in MV geklagt?
Wieso hat Verdi die Regelung in MV angegriffen, aber nicht zuvor schon die Regelung in Schleswig-Holstein? "Die Regelung in Schleswig-Holstein ist eine Regelung, die eine zeitliche Befristung beinhaltet und mit einer Evaluation verbunden ist", erklärte Bert Stach, Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord. "Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern hat diese beiden Elemente nicht. Wir sehen beide Regelungen kritisch, aber in Mecklenburg-Vorpommern mussten wir handeln, weil wir diese Regelung sonst nach Ablauf der Klagefrist für alle Ewigkeit in der Gültigkeit gehabt hätten."
Mit Blick auf Schleswig-Holstein sagte Stach: "Das war so ein zähneknirschendes "Wir versuchen es einmal". Aber ich glaube, das hat sich jetzt erledigt." Es sei bis heute keine ordentliche Evaluation etwa zu Effekten auf Umsätze oder Auswirkungen auf die Beschäftigten vorgelegt worden. "Vor dem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Regelung, so wie sie ist, in Schleswig-Holstein auch keinen längeren Bestand mehr haben wird, wenn die 2028 ausläuft."