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Mecklenburg-VorpommernMord aus gekränkter Ehre? - Lebenslange Haft für Afghanen

20.03.2026, 13:32 Uhr
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(Foto: Helmut Reuter/dpa)

Die Auslöser für die Bluttat waren banal wie absurd. Eine vergessene Einkaufstüte, zwei aus dem Fenster geworfene Schuhe und eine vermeintliche Ehrverletzung. Der Richter spricht von einer Tragödie.

Rostock (dpa/mv) - Wegen Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Rostock einen 23-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Afghane erstach am 26. August vorigen Jahres einen Landsmann in einer Asylbewerberunterkunft in Güstrow mit 14 Messerstichen und verletzte dessen Cousin mit einem Stich in den Rücken lebensgefährlich. Dabei habe der Angeklagte "in blinder Wut und Raserei" aus dem Gefühl einer vermeintlichen Ehrverletzung und Kränkung gehandelt, die er aber selbst verursacht habe, sagte der Richter.

Wer in dieser Intensität mehr als zehnmal auf jemand anderen einsteche, der wolle dieses Leben vernichten. "Da geht es um nichts anderes. Der will den anderen töten. Das ist Absicht", sagte der Richter, der im Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Die Verteidigung hatte in ihrem Schlussvortrag auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren wegen versuchten Totschlags sowie Totschlags in einem minder schweren Fall plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Der Richter schilderte im Sitzungssaal 2.002, was sich nach Zeugenaussagen, Ermittlungen und teilweise auch anhand der Einlassungen des Angeklagten am 26. August, einem Dienstag, in dem vierstöckigen Plattenbaugebäude in einem Güstrower Gewerbegebiet zutrug. An dem fraglichen Abend hatte der Angeklagte die Cousins im Verdacht, seine Tüte mit Supermarkteinkäufen versteckt zu haben. Zu Unrecht, wie sich herausstellte, denn er hatte die Tüte schlicht an der Wohnungstür vergessen und stehen lassen. Die Cousins reagierten aber sauer, warfen ihn aus dem Zimmer.

Fühlte sich in der Ehre gekränkt

Auf dem Flur warf der Angeklagte zwei Schuhe der Cousins aus dem Fenster, um sie zu ärgern. Als diese das kurz darauf bemerkten, stellten sie ihn lautstark und wütend zur Rede. Der 23-Jährige stritt alles ab, worauf der Streit zwar nicht beigelegt, aber doch für den Abend beendet schien. Doch obwohl der Angeklagte den Streit selbst ausgelöst habe, erboste ihn das Verhalten seiner Landsleute: "Er fühlte sich in seiner Ehre gekränkt", so der Richter.

Deshalb ging er den Männern im Treppenhaus nach und stach einen von ihnen mit einem Messer mit Zehn-Zentimeter-Klinge unvermittelt und ohne Vorwarnung in den Rücken. Der Verletzte, der laut Gericht nur mit "doppeltem Lotto-Glück" überlebte, konnte damals flüchten, während sein Cousin stolperte. Der 23-Jährige stach wie wild auf den am Boden liegenden 25-Jährigen ein und versetzte ihm 14 Messerstiche. Das Opfer habe keine Chance gehabt und nur flehen können "Stich nicht, Stich nicht", so der Richter.

Über die Balkanroute nach Deutschland

Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte sei voll einsichtsfähig gewesen, und die 3. Große Strafkammer sah keinen Grund für mildernde Umstände. Geboren wurde der Angeklagte in Kabul, wo er bis zur achten Klasse die Schule besuchte, dann wegen finanzieller Probleme der Familie die Schule verließ und arbeitete.

2021 verließ er Afghanistan und reiste nach Iran, später in die Türkei und kam schließlich über die Balkanroute nach Deutschland, wo sein Asylantrag zwar abgelehnt wurde, er aber ein einjähriges Bleiberecht erhielt. Er besuchte einen Deutschkurs und bemühte sich nach Schilderungen des Richters um Arbeit. Nach dem Urteil sei die Zukunft des Angeklagten in Deutschland ungewiss und sicher nicht dauerhaft.

Quelle: dpa

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