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Niedersachsen & BremenErst Randale, dann Widerstand - und dann zieht er sich aus

09.03.2026, 13:03 Uhr
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(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Das haben die Beamten der Bundespolizei vermutlich nicht erwartet: Ein aggressiver 37-Jähriger macht ihnen fast einen ganzen Tag zu schaffen. Am Ende zieht er sich aus - genau vor der Dienststelle.

Hannover (dpa/lni) - Ein betrunkener und aggressiver 37-Jähriger hat die Bundespolizei in Hannover im Laufe eines Tages mehrfach beschäftigt. Am späten Samstagvormittag sei er am Hauptbahnhof Hannover in einen Regionalexpress eingestiegen und habe dort lautstark verfassungsfeindliche Parolen gerufen und den Hitlergruß gezeigt, teilte die Behörde mit. Außerdem habe er einen Feuerlöscher aus der Halterung gerissen und auf den Bahnsteig geworfen, einen Zugbegleiter beleidigt und ihm körperliche Gewalt angedroht. Verletzt wurde niemand. Bundespolizisten nahmen den Mann fest.

Auf der Dienststelle angekommen, ermittelten die Beamten bei dem Mann einen Atemalkoholwert von über 2,5 Promille - und alarmierten den Rettungsdienst. Die Fahrt ins Krankenhaus begleiteten Bundespolizisten wegen der hohen Aggressivität des Mannes. Der 37-Jährige bedrohte die Mitarbeiter des Rettungsdienstes und des Krankenhauses. Nachdem eine akute Gefährdung ausgeschlossen werden konnte, brachten die Beamten den Mann zurück zur Dienststelle.

37-Jähriger zieht sich vor Polizeidienststelle aus

Bei der Fahrt leistete er den Angaben zufolge "erheblichen Widerstand". Schließlich beruhigte sich der 37-Jährige etwas und durfte die Dienststelle verlassen. Nur Minuten später allerdings machte er sich an den Reifen der Bundespolizeiwagen zu schaffen - und zog sich unmittelbar vor der Dienststelle aus.

Die Folge: Der Mann wurde erneut in die Dienststelle gebracht und randalierte dort in der Gewahrsamszelle weiter. Nach richterlicher Entscheidung kam er schließlich bis in den späten Abend in sogenannten Unterbindungsgewahrsam. Die Behörde leitete mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein - wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Parolen, Beleidigung und Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und exhibitionistischer Handlungen.

Quelle: dpa

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