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Niedersachsen & BremenTod des Verdächtigen - Ministerin verteidigt JVA Bremervörde

19.08.2026, 18:05 Uhr
Niedersachsens-Justizministerin-Kathrin-Wahlmann-keine-Fehler-im-Umgang-mit-Verdaechtigem-von-Stade

Ein Mann soll sechs Menschen erschossen haben, dann stirbt er selbst im Gefängnis. Wie konnte das passieren? Niedersachsens Justizministerin Wahlmann macht eines ganz klar.

Hannover (dpa/lni) - Nach den Schüssen mit sechs Toten in Stade und dem Tod des Verdächtigen im Gefängnis hat die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann Fehler im Umgang mit dem Mann zurückgewiesen. Eine Prüfung im Justizministerium habe keine Hinweise auf Mängel ergeben, sagte die SPD-Politikerin im Unterausschuss Justizvollzug des Landtags. Sie betonte, bei allen Anstrengungen dürften sich Suizide im Vollzug nie ganz verhindern lassen. Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt hatte den mutmaßlichen Schützen am 21. Juli leblos in seiner Zelle gefunden.

Wahlmann: Alle Standards eingehalten

Ein Notarzt stellte den Tod des Gefangenen durch Strangulation fest. Der 45-Jährige soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich.

Für den Mann seien im Gefängnis besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet und fortlaufend überprüft worden - sie stellten einen tiefen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht dar, erklärte Wahlmann. Der mutmaßliche Täter habe im Gefängnis unter besonderer Beobachtung gestanden, nach und nach seien die Maßnahmen gelockert worden. Dabei seien alle Standards eingehalten worden. Der Mann habe "nur darauf gewartet, Gelegenheit zum Suizid zu erhalten, ohne dass das erkennbar war", sagte die Ministerin.

"Jeder Suizid ist einer zu viel", sagte Wahlmann. Sie äußerte Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer, nachdem sich der 45-Jährige einem Gerichtsverfahren entzogen habe.

Erhöhtes Suizidrisiko nach Tötungsdelikt

Die stellvertretende Leiterin der JVA Bremervörde, Milena Simeunovic, sprach von einem erhöhten Suizidrisiko nach einem Tötungsdelikt. Die Suizidprävention der Anstalt sei zuletzt im vergangenen Juni überprüft worden, es habe keine Beanstandungen gegeben.

Der Verdächtige kam am 30. Juni in Untersuchungshaft in die JVA Bremervörde. Noch am selben Tag habe standardgemäß ein sogenanntes Zugangsgespräch stattgefunden, sagte Simeunovic. Dabei soll unter anderem herausgefunden werden, ob der Gefangene sich möglicherweise selbst verletzten könnte. Dann sei der 45-Jährige in eine kameraüberwachte Zelle gekommen.

Sein Verhalten sei stabil und er selbst absprachefähig gewesen, daher seien die Maßnahmen nach und nach gelockert und am 20. Juli völlig aufgehoben worden. Die Entscheidung des Vollzugsabteilungsleiters nach entsprechendem Vermerk einer Psychologin sei "äußerst bedacht" gewesen.

Hinterbliebenenanwalt fordert Aufarbeitung möglicher Versäumnisse

An dem Abend sei der Mann zuletzt lebend gesehen - und am nächsten Morgen tot gefunden worden, sagte sie. Es passiere aber immer wieder, dass Suizidvorhaben nicht erkennbar seien.

Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, hatte zuvor eine Aufarbeitung des Geschehens im Gefängnis gefordert. Es sei angesichts der Hinweise auf eine Selbstgefährdung geboten, genauer hinzuschauen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, sagte er.

Quelle: dpa

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