Regionalnachrichten

Niedersachsen & BremenVon der Haft in Berlin nach Dubai - und wieder ins Gefängnis

21.10.2026, 05:02 Uhr
image

Vor rund zwei Monaten setzte sich der verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt bei einem Gefängnisausgang aus Berlin ab. Vor vier Wochen wurde er in Dubai festgenommen. Details einer Flucht.

Berlin/Osnabrück (dpa/lni) - Auch gut einen Monat nach seiner Verhaftung in Dubai ist unklar, wie es mit dem verurteilten Windkraftbetrüger Hendrik Holt weitergeht. Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, soll der aus dem Emsland stammende Holt zurück nach Deutschland gebracht werden, um seine Haftstrafe fortzusetzen.

Wie lange das Auslieferungsverfahren dauert, kann laut Staatsanwaltschaft derzeit nicht gesagt werden. Zunächst bleibt Holt in Dubai inhaftiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass er an Deutschland ausgeliefert werde, sei wegen des medialen Interesses an ihm groß, sagte nach der Festnahme der Strafverteidiger Florian Ufer in einem Interview mit der "Wirtschaftswoche".

Ein Auslieferungsverfahren dauere allerdings lange. Die Haftbedingungen seien in Dubai deutlich schlechter als in Deutschland. Deswegen würden Häftlingen in Deutschland meist pro Hafttag in Dubai zwei Tage auf die verbliebene Haft angerechnet, sagte Ufer.

Die Flucht

2022 hatte das Landgericht Osnabrück Holt zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nicht existierende Windparks an Energiekonzerne verkauft hatte.

Am 25. August dieses Jahres kehrt der 36-Jährige nicht von einem genehmigten Ausgang in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurück. Seit Herbst 2024 befand er sich dort im offenen Vollzug.

Einen Tag später geht in dem Berliner Gefängnis eine E-Mail ein. Darin richtet er sinngemäß aus, dass er nicht zurückkehren werde, teilt die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit. Die Strafverfolgungsbehörde lässt einen europäischen Haftbefehl ausstellen. Nach Holt wird gefahndet.

Liebesgrüße aus Moskau?

Zunächst ist über den Aufenthaltsort von Holt nichts bekannt. Mehrere Medien greifen einen Instagram-Post auf, in dem es heißt: "Liebesgrüße aus Moskau sehr schön hier der Kaviar ist fantastisch". Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück will wegen der andauernden Ermittlungen dazu zunächst keine Einschätzung und Bewertung vornehmen. Später heißt es, Hinweise auf einen Aufenthalt in Moskau seien eine Finte gewesen.

Holt und der Flughafen Rostock

Der Airportbetreiber Crisp Partners hatte 2025 den zivilen Teil des Flughafens Rostock übernommen. Nach Angaben des Projektleiters von Crisp Partners, Karsten Lauth, hatte Holt den Kontakt für den Verkauf des Flughafens an sein Unternehmen hergestellt. Es sei auch Holts Idee gewesen, an dem Standort Energieinfrastruktur zu entwickeln. Lauth bezeichnete Holt trotz dessen Verurteilung als "Experten mit Netzwerk und Planern". Holt und Lauth kennen sich demnach aus Berliner Netzwerken. Holt sei aber nicht am Flughafen oder an Crisp Partners beteiligt, erklärt Lauth.

Gerüchte, dass Holt Deutschland über den Flughafen Rostock verlassen haben könnte, werden von Lauth bestritten. Das hätten die deutschen Behörden mitbekommen.

Festnahme in Dubai

Fast einen Monat nach seiner Flucht wird Holt am 22. September in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen. Nun soll ein Auslieferungsgesuch gestellt werden. Das muss nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Osnabrück auf diplomatischem Weg übermittelt werden. Dazu ist es notwendig, zunächst Unterlagen im Umfang von rund 300 Seiten zu übersetzen.

Firma seiner Frau

Und noch etwas anderes wird bekannt: Holts Ehefrau hatte Ende April, wenige Monate vor der Flucht aus Berlin, eine Firma unter dem Namen "Holt Family Office" mit einem Stammkapital von einer Million Euro gegründet. Woher das Geld stammt, ist nicht bekannt. Über Holt wurde nach dessen Verurteilung wegen Betrugs ein Insolvenzverfahren eröffnet - laut Insolvenzverwalter belaufen sich die Forderungen gegen ihn auf 40 Millionen Euro. Diese machen vor allem betrogene Investoren geltend.

Unternehmenszweck des "Holt Family Office" ist laut dem aktuellsten öffentlich einsehbaren Gesellschaftervertrag die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Handel mit Luxusgütern und Kunstgegenständen.

Quelle: dpa

Regionales