Nordrhein-Westfalen"Puff für alle" - Ministerium rügt Bordell-Aufgabe an Schule

Achtklässler sollen an einem NRW-Gymnasium ein Bordell entwerfen. Das sorgte nicht nur bei Eltern für Irritationen. Auch das Schulministerium ist befremdet.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine umstrittene Unterrichtsaufgabe zur Gestaltung eines fiktiven Bordells im Fach Sexualerziehung an einem Gymnasium im niederrheinischen Kevelaer ist vom NRW-Schulministerium als ungeeignet kritisiert worden. Die Achtklässler sollten Medienberichten zufolge in Gruppenarbeit ein Bordell mit dem Titel "Der neue Puff für alle" entwerfen.
"Die Thematik "Sexualität" bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen der besonders sensiblen Behandlung", heißt es nun in der Antwort des Schulministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Daher müsse Unterrichtsmaterial zur Sexualerziehung sorgsam ausgewählt werden.
Neben der sachlichen und formalen Richtigkeit müsse auch geprüft werden, ob das Unterrichtsmaterial altersangemessen sei und zur Förderung der Handlungs- und Urteilskompetenz geeignet beitrage. "Diesen Anforderungen genügt das verwendete Material "Der neue Puff für alle" eindeutig nicht", folgerte das Ministerium.
Schüleraufgabe: Bordell modernisieren
Die Schüler der achten Klasse des Kevelaer Gymnasiums wurden Medienberichten zufolge dazu aufgefordert, mit einer Art Business-Plan ein bestehendes Bordell zu modernisieren und ein "Freudenhaus der sexuellen Lebenslust" zu entwerfen.
Dabei sollten sie unter anderem das inhaltliche Angebot, die Gestaltung der Räume, die dort arbeitenden Personen sowie Werbung und Hinweise auf Preislisten konzipieren. Diese Aufgabenstellung hatte bei Eltern, in der Schulpflegschaft und in der Schulgemeinde zu Irritation geführt.
Einsatz des Materials "eindeutig ungeeignet"
Im Ministerium seien zu dem Vorfall drei Bürgerbeschwerden eingegangen, hieß es weiter. Ähnliche Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt. Im Fall des Kevelaerer Gymnasiums seien alle beteiligten Personen dafür sensibilisiert worden, "dass der Einsatz dieses Materials als eindeutig ungeeignet einzustufen ist".
Zugleich wies das Ministerium darauf hin, dass der Vorfall am Kevelaerer Gymnasium nach Darstellung der zuständigen Bezirksregierung innerhalb der Schulgemeinde zufriedenstellend aufgearbeitet worden sei.
Die schulische Sexualerziehung habe immer "altersgerecht, fachlich fundiert und pädagogisch sensibel" zu erfolgen, hieß es weiter. Dabei sei es selbstverständlich, dass die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt sowie Methoden und Medien mit Blick auf die spezifische Lerngruppe ausgewählt würden. Die Schulen müssten auch auf den Einsatz altersgemäßer, fachlich geprüfter Materialien achten, die wissenschaftlich fundiert seien und didaktisch sensibel für die Zielgruppe aufbereitet würden.