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Nordrhein-WestfalenRecht auf Ganztagsschule: Kommunen prüfen Verfassungsklage

24.08.2026, 05:02 Uhr
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Der Bund entscheidet, die Kommunen müssen zahlen - das wollen die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nicht klaglos hinnehmen. In NRW brodelt es.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Streit um die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen erwägen mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsklage. Der Städtetag und seine Mitglieder prüften die Option sorgfältig, teilte ein Sprecher des kommunalen Spitzenverbands auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Auch der Städte- und Gemeindebund befindet sich darüber in der Abstimmung.

Hintergrund des juristischen Streits ist ein vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebener Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit dem 1. August 2026. Der gilt zuerst für alle Erstklässler und wird jährlich erweitert.

Gemeinden zielen auf juristische Grauzone

Der Bund kann allerdings an die Kommunen keine Aufgaben direkt delegieren. Auf Landesebene wiederum fehlt eine verbindliche Umsetzungsregelung für NRW. Die Kommunen beklagen daher eine rechtliche Grauzone und fordern von der schwarz-grünen Landesregierung, das im Koalitionsvertrag versprochene Ausführungsgesetz endlich zu beschließen.

15 Kommunen und Gemeinden hatten deswegen im Frühjahr bereits Feststellungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das Gericht sehe sich allerdings nicht zuständig, sondern gehe von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus, wie eine Sprecherin mitteilte.

Zumindest die Städte Krefeld und Düsseldorf wollen dennoch an ihrer Klage festhalten und den Rechtsweg ausschöpfen. "Wir nehmen die Klage nicht zurück", sagte Krefelds Stadtdirektor Markus Schön auf dpa-Anfrage.

Der Vortrag der Verwaltungsrichter in Düsseldorf "hat uns nicht ganz überzeugt", sagte Schön. Ob eine Aufgabe an die Kommunen sachgerecht übertragen wurde, sei aus ihrer Sicht eine verwaltungsrechtliche Frage. Vom Land sei man sehr enttäuscht, dass die Finanzierung allein zulasten der Kommunen gehen solle - bei der derzeitigen Finanzsituation.

"Eine Entscheidung gibt es noch nicht", erklärte der Sprecher des NRW-Städtetags der dpa. Vonseiten des Verwaltungsgerichts hieß es, sollten die dort weiterhin anhängigen Verfahren fortgeführt werden, habe die zuständige Kammer bis voraussichtlich Ende des Jahres ein Urteil in Aussicht gestellt.

Quelle: dpa

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