Regionalnachrichten

Nordrhein-WestfalenVerhandlung um Ausbau des Geißbockheims im August

18.06.2026, 15:30 Uhr
Das-Geissbockheim-im-Koelner-Gruenguertel-soll-ausgebaut-werden

Nach kurzfristiger Absage steht der neue Termin fest: Im August verhandelt das OVG erneut über den Ausbau des Geißbockheims des 1. FC Köln.

Köln/Münster (dpa/lnw) - Im juristischen Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln gibt es einen neuen Verhandlungstermin vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Das Verfahren wird jetzt am 14. August um 10.30 Uhr neu gestartet, wie eine Sprecherin mitteilte.

Ein neues Gutachten zu streng geschützten Arten wie Tagfaltern, Grashüpfern und Libellen hatte am Vortag des 11. Juni kurzfristig für eine abgesagte Verhandlung in Münster gesorgt. Naturschützer hatten das Gutachten zum Bebauungsplan so kurzfristig an das Gericht gegeben, dass die Verhandlung am Vorabend abgesagt werden musste. Die Zeit für die nötige Aufklärung war zu kurz. Das hatte bei Stadt und Verein für Unmut gesorgt.

Der Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten beschäftigt die Gerichte seit vielen Jahren. Das OVG hatte bereits im November 2022 ein Urteil verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Entscheidung im April 2024 aufgehoben und den Streit zu einer weiteren Verhandlung und neuen Entscheidung zurück nach Münster verwiesen.

2022 Bebauungsplan gekippt

Der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel "RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz" ist umstritten. Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern.

Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.

Das OVG hatte 2022 den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision. Die Richter in Leipzig betonten in ihrer Entscheidung: "Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar."

Quelle: dpa

Regionales