Rheinland-Pfalz & SaarlandGericht weist Klagen gegen kommunalen Finanzausgleich ab

Hinter den Klagen standen Pirmasens und der Kreis Südwestpfalz. Sie wandten sich gegen Finanzierungsregeln im Land – in erster Instanz erfolglos. Ihre Lage ist exemplarisch für die vieler Kommunen.
Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen den kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz sind abgewiesen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße nach einer öffentlichen Verhandlung. Eine Begründung teilte das Gericht zunächst nicht mit
Die beiden Kommunen hatten sich mit ihren Klagen eine Klärung der Frage erhofft, ob die Ausgestaltung des Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Die Klagen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Städtetag und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz. Die beiden kommunalen Spitzenverbände sind selbst nicht klageberechtigt.
Rheinland-pfälzische Kommunen monieren seit Jahren eine unzureichende finanzielle Ausstattung. Nach Angaben von Städte- und Landkreistag planten 64 Prozent der Kommunen für 2026 mit einem Defizit.