Rheinland-Pfalz & SaarlandLandtagsausschuss befasst sich mit Sonderurlaub von Beamtin

Sonderurlaub für Staatssekretäre und Landesbeamte - eine langjährige Praxis, die Freie Wähler und CDU im Landtagswahlkampf zum Thema machen. Im Innenausschuss geht es jetzt um den aktuellen Fall.
Mainz (dpa/lrs) - Die Debatte über Sonderurlaub für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz beschäftigt an diesem Mittwoch (14.00) Uhr auch den Innenausschuss des Landtags. Konkret geht es um eine Beamtin aus dem SPD-geführten Innenministerium, die seit Ende 2024 für zwei Jahre beurlaubt ist. In dieser Zeit ist sie für den SPD-Wahlkampf für die Landtagswahl zuständig.
Die CDU hat dazu die Sondersitzung rund eineinhalb Wochen vor der Landtagswahl am 22. März einberufen. Bekannt ist die Personalie schon seit dem Wechsel der Beamtin. Juristen bewerten den Sonderurlaub unterschiedlich:
Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält die Praxis für rechtmäßig. "Sonderurlaub soll die Durchlässigkeit zwischen Staatsdienst und Gesellschaft verbessern", sagte der Wissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur. Dazu zähle nicht nur die Wirtschaft, sondern auch politische Parteien, die an der Willensbildung des Volkes in der Demokratie mitwirken sollten.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands dagegen bewertet den Sonderurlaub der Beamtin Medienberichten zufolge als rechtswidrig. Er sieht demnach einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.