Rheinland-Pfalz & SaarlandStrafbares Filmen vom Intimbereich: Fälle deutlich gestiegen

Die Polizei warnt vor zunehmenden Fällen von "Upskirting" und "Downblousing". Oft blieben Taten unbemerkt.
Mainz (dpa/lrs) - Die Fälle von heimlichem Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sind in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren deutlich in die Höhe geschnellt. Wie das Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, stieg die Zahl im Land von 34 (im Jahr 2021) auf 60 (im Jahr 2024). Dies sei eine Steigerung um etwa 76 Prozent.
Seit 2021 ist das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock - auch "Upskirting" genannt - oder in den Ausschnitt ("Downblousing") strafbar. Bei einer "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" können eine Geld- oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
Behörden raten zur Anzeige
Unter diesem Oberbegriff fasst auch das LKA die genannten Zahlen zusammen. Allerdings könne ein Großteil der Fälle dem "Upskirting" oder "Downblousing" zugeordnet werden, teilte ein Sprecher in Mainz mit. Die Daten für 2025 liegen demnach noch nicht zur Veröffentlichung vor.
Den Ermittlern zufolge bemerken es Betroffene oft nicht einmal, wenn jemand den besonders persönlichen und intimen Bereich fotografiert. Nur ein Beispiel: In Ludwigshafen filmte ein Mann in der Buslinie 77 der Polizei zufolge einer jungen Frau unter das Kleid. Die 19-Jährige bemerkte das jedoch erst, als der Unbekannte sie beim Aussteigen abermals filmte. Er entkam.
Die Polizei rät Opfern, beim Bemerken der Tat andere auf sich aufmerksam zu machen und Strafanzeige zu erstatten.