Sachsen34 Menschen dürfen als Härtefälle bleiben

Für ausreisepflichtige Ausländer ist die Härtefallkommission oft die letzte Hoffnung. Wie viele Fälle bekam das Gremium voriges Jahr auf den Tisch?
Dresden (dpa/sn) - Im vergangenen Jahr haben 34 abgelehnte Asylbewerber als Härtefälle in Sachsen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu zählten 14 Kinder, wie die sächsische Härtefallkommission mitteilte. Die Entscheidung traf Innenminister Armin Schuster (CDU).
Bei der Härtefallkommission seien voriges Jahr 50 neue Anträge eingebracht worden. Davon betroffen waren 102 Menschen, darunter 39 Kinder. Die meisten Härtefall-Anträge wurden zu Menschen aus Georgien gestellt, gefolgt von Menschen aus der Türkei, Venezuela und dem Irak.
22 dieser Anträge wurden nicht behandelt, weil sie entweder zurückgenommen oder aus anderen Gründen ausgeschlossen wurden. 10 Anträge sind noch offen und werden erst in diesem Jahr beraten.
Kommission stellt Ersuchen an Innenminister
Die Härtefallkommission besteht aus Vertretern von Kirchen, Verbänden, Ministerien sowie dem Landkreis- und Städte und Gemeindetag. Den Vorsitz hat der sächsische Integrationsbeauftragte Martin Modschiedler.
Ausreisepflichtige Ausländer können sich an die Mitglieder des Gremiums wenden, um zu erreichen, dass sich die Kommission mit ihrem Fall befasst. Stellt eine Mehrheit von zwei Dritteln fest, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland sprechen, wird ein entsprechendes Ersuchen an den Innenminister gestellt.