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SachsenAfD klagt gegen Einstufung als gesichert rechtsextremistisch

09.04.2026, 15:08 Uhr
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Vor dem Verwaltungsgericht in Dresden will die Partei erreichen, dass der Verfassungsschutz die Einordnung zurücknehmen muss. Es ist bereits der zweite juristische Anlauf.

Dresden (dpa/sn) - Nach einem gescheiterten Versuch im Eilverfahren will sich die sächsische AfD mit einer Klage gegen ihre Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" wehren. Die Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz wurde am 27. März vor dem Verwaltungsgericht Dresden erhoben, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Zunächst berichtete die "Freie Presse".

AfD will Einstufung untersagen lassen

Ziel sei es, dem Verfassungsschutz zu untersagen, den sächsischen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und zu führen. Auch die bisherige Einordnung soll als rechtswidrig festgelegt werden. Der Verfassungsschutz hat nun drei Monate Zeit für eine Stellungnahme.

"Wir werden heute durch die Regierung in der Öffentlichkeit als Rechtsextremisten bezeichnet – auf Grundlage eines Geheimgutachtens, das den Bürgern vorenthalten wird", sagte der sächsische AfD-Vorsitzende Jörg Urban der "Freien Presse". Das Gutachten des Verfassungsschutzes war bei der Einstufung Ende 2023 nicht vollständig veröffentlicht worden. Die Vorwürfe gegen seine Partei nannte Urban "hanebüchen".

Bisheriger Versuch erfolglos

Die AfD hatte bereits erfolglos versucht, sich mit einem Eilverfahren gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes zu wehren. Auch hier war zunächst das Dresdner Verwaltungsgericht zuständig, gab der Partei aber nicht Recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies die Beschwerde gegen den Beschluss im Januar 2025 zurück.

Nach Ansicht der Richter lagen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Quelle: dpa

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