SachsenGrüne legen Gegenentwurf zu Polizeigesetz vor

CDU und SPD wollen mehr KI bei der Polizei – die Grünen warnen vor Risiken und setzen auf klare Grenzen. Mit einem eigenen Gesetzvorschlag setzen sie Akzente bei Drohnenabwehr und häuslicher Gewalt.
Dresden (dpa/sn) - Wegen erheblicher Zweifel am Vorschlag der Regierung für ein neues sächsisches Polizeigesetz haben die Grünen einen eigenen Entwurf in den Landtag eingebracht. Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD gehe teilweise weit über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinaus, sagte Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, in Dresden.
Der Entwurf der Grünen setzt eigenen Angaben nach die Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom Januar 2024 aus dem Normenkontrollverfahren um, das Grüne und Linke beantragt hatten. Hinzu kommen zwei Themen: eine verbesserte Rechtsgrundlage zur Abwehr von Drohnen, die etwa Polizisten das Abschießen erlaubt, und ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, das unter anderem vorsieht, Täter statt zwei künftig vier Wochen aus Wohnungen verweisen zu können.
Bei Einsatz von KI grundsätzlicher Diskussionsbedarf
Ausgeklammert wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Besonders bei der Verwendung für polizeiliche Prognosen gibt es dabei aus Sicht der Grünen noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf. "Das ist ein erheblicher Paradigmenwechsel", sagte Lippmann. Er habe zudem Zweifel, ob alle Kolleginnen und Kollegen im Landtag überhaupt verstanden hätten, wie KI funktioniert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte 2024 eine Neuregelung des Polizeigesetzes bis zum 31. Juni 2026 vorgeschrieben. Der Gesetzesentwurf von CDU und SPD soll unter anderem den Einsatz von KI bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten ermöglichen. Unter Richtervorbehalt ist zudem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von verschlüsselte Messengerdienste wie Whatsapp vorgesehen. Automatisierte Kennzeichenerkennung soll bei der Ermittlung gestohlener Fahrzeuge helfen.
Vorgesehen ist außerdem der Einsatz umstrittener Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als "reguläres Einsatzmittel" sowie Regelungen zu Einsatz und Abwehr von Drohnen.