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SachsenLinke fordert mehr Transparenz bei Landesmedienanstalt

31.07.2026, 05:01 Uhr
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Die Linke will mit einem Gesetzentwurf mehr Transparenz bei der Landesmedienanstalt durchsetzen. Hintergrund sind Kritik an hohen Gehältern und Immobilienkosten.

Dresden (dpa/sn) - Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag will die Landesmedienanstalt zu Transparenz verpflichten. Es gehe darum, den Vorwurf der Geldverschwendung auszuräumen, erklärte die Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg und verwies auf einen Gesetzentwurf ihrer Fraktion. Neben hohen Immobilienkosten werde vor allem der Haustarifvertrag der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) kritisiert, weil er ebenso wie die Vergütung des Geschäftsführers über dem Gehaltsniveau des öffentlichen Dienstes liege.

Standard für öffentlichen-rechtlichen Rundfunk soll für SLM gelten

"Wir wollen die Öffentlichkeits- und Transparenzstandards, die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten, ins Sächsische Privatrundfunkgesetz übernehmen. Sie gelten insbesondere für MDR, ZDF und Deutschlandradio", betonte Neuhaus-Wartenberg. Diese Maßgaben habe der Landtag mit den Rundfunkstaatsverträgen regelmäßig bestätigt. Weil auch die Landesmedienanstalt aus Rundfunkgebühren sowie aus Haushaltsmitteln finanziert werde, sollten diese Regeln auch für sie gelten.

Landesmedienanstalt soll grundsätzlich öffentlich tagen

"So wollen wir regeln, dass der Medienrat und die SLM-Versammlung grundsätzlich öffentlich tagen, ihre Zusammensetzung, Tagesordnungen und Anwesenheitslisten sowie die Sitzungsergebnisse veröffentlicht werden. Ein jährlicher Geschäftsbericht und der geprüfte Jahresabschluss sollen ebenfalls offengelegt werden", erklärte die Linke-Politikerin. Transparent müssten ferner die Tarifstrukturen sowie außer- und übertarifliche Vereinbarungen sein.

Bezüge sollen im Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen stehen

"Der Medienrat muss künftig alle Bezüge kontrollieren. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und sich an den Regelungen des für den Öffentlichen Dienst der Länder geltenden Tarifvertrages orientieren", so Neuhaus-Wartenberg weiter. Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben des Rechnungshofes um. Die Gehaltsstrukturen sowie die Bezüge der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sollten an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angeglichen werden.

Der Sächsische Rechnungshof hatte wiederholt das Finanzgebaren der SLM kritisiert. "Wesentliche Feststellungen der vorangegangenen Prüfung wurden seitens der SLM nicht umgesetzt und bestehen insofern auch in Bezug auf den Prüfungszeitraum der Jahre 2015 bis 2022 weiterhin. Konkret sind nach wie vor die Bildung hoher Ausgabereste und Rücklagen, die Gefahr einer Überfinanzierung der SLM aus Beitragsmitteln und eine rechtlich nicht hinreichend untersetzte, hohe Vergütung der Beschäftigten festzustellen", hieß es zuletzt in einem Prüfbericht 2025.

Quelle: dpa

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