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ThüringenFinanzhilfen für Unternehmen im Strukturwandel

23.07.2026, 15:31 Uhr
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Nicht nur die Thüringer Automobilindustrie steckt in einem schwierigen Strukturwandel - Jobverlust droht auch in anderen Branchen. Mit staatlichen Finanzspritzen will das Land gegensteuern.

Erfurt (dpa/th) - Die seit langem diskutierten Finanzhilfen für Unternehmen im Strukturwandel sollen Ende des Jahres starten. Der sogenannte Transformationsfonds werde wie geplant ein Volumen von 70 Millionen Euro haben, teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage in Erfurt mit. Unter welchen Voraussetzungen und für welche Zecke staatliche Finanzhilfen beispielsweise in Form von Unternehmensbeteiligungen gewährt werden, solle im Herbst diskutiert werden.

Die Landtagsfraktion der Linken hatte ihre Zustimmung zum Thüringer Doppelhaushalt 2026/27 unter anderem davon abhängig gemacht, dass ein Transformationsfonds vom Land aufgelegt wird.

Grundzüge des Fondsmodells würden in der nächsten Sitzung des Thüringer "Pakts für Wachstum und Arbeitsplätze" am 1. Oktober vorgestellt, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Einstieg bei Unternehmen mit staatlichem Kapital

"Angesichts des oft sehr großen Umfangs der in Transformationsprozessen notwendigen Investitionen wollen wir mit dem Fonds unser Angebot an Beteiligungskapital deutlich ausbauen", erklärte der Sprecher. Damit werde die Kreditfähigkeit von Unternehmen verbessert und die Finanzierung von Investitionen ermöglicht - beispielsweise in neue Produkte. Vor allem die Automobilindustrie, die in Thüringen stark durch Zulieferer geprägt ist, steckt in einer schwierigen Transformation zur Elektromobilität. Weiterer Jobverlust wird befürchtet.

Der geplante Fonds werde sich an Unternehmen nahezu jeder Größe und Branche richten, die an einer mittelfristigen Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells arbeiten, erklärte der Ministeriumssprecher. Damit sollen Investitionen ermöglicht werden, die Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich die Firmenstandorte in Thüringen sichern oder im besten Fall ausbauen können. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen, könnten nach EU-Beihilferecht nicht gefördert werden.

Quelle: dpa

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