Coronavirus

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Thema: Coronavirus
Gibt der Arbeitgeber bei der Kündigung keine Gründe an, muss der Arbeitnehmer das nicht ohne weiteres hinnehmen. Foto: Patrick Pleul
28.08.2020 11:18

Recht verständlich Kündigung wegen "Corona-Scherz"?

Als wegen des Coronavirus ein Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen gilt, verschickt ein Mitarbeiter ein Foto von sich und fünf anderen Männern, eng beieinander sitzend, mit Smiley und Untertitel "Quarantäne bei mir". Der Arbeitgeber kündigt fristlos. Ein Gastbeitrag von Alexandra Henkel

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