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Wegen verpasstem BundestagseinzugBSW zieht mit Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht

18.02.2026, 11:02 Uhr
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(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gibt nicht auf.

Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei rund 9500 Stimmen, sie macht dafür Fehler bei der Auszählung verantwortlich und pocht auf eine Neuauszählung. Bislang hatte das BSW mit dieser Forderung aber keinen Erfolg und zieht deshalb nun vor das Bundesverfassungsgericht - die letzte Option. Die zugehörige Wahlprüfungsbeschwerde reichte die Partei jetzt ein.

Das BSW schaffte es im Gründungsjahr 2024 aus dem Stand in das Europaparlament, mehrere Landesparlamente und zwei Landesregierungen. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 endete der Höhenflug allerdings: Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament äußerst knapp. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünfprozenthürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.

Mit dem Bundestags-Aus verlor das BSW nicht nur seine Einflussmöglichkeiten auf bundespolitischer Ebene, Finanzen und Ressourcen, sondern auch die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Medien. Das zeigt sich in den Umfragen: Die Partei wird auf Bundesebene nur noch bei drei bis vier Prozent gesehen.

Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung. Wenig später reichte die Partei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem hessischen Verwaltungsgericht ein - allerdings ohne Erfolg: Die Gerichte erachteten sich nicht für zuständig. Sie verwiesen stattdessen auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.

Ende April vergangenen Jahres legte die Partei dort Einspruch ein. Es seien Stimmen vertauscht und anderen Parteien zugeschlagen worden, führte das BSW an. Zudem habe es Übertragungs- und Auszählungsfehler gegeben. Die Partei kritisierte zugleich das Prüfungsverfahren scharf. Denn im Ausschuss entscheiden andere Abgeordnete über den Einspruch - das BSW sah hier einen Interessenkonflikt.

Im Dezember gab das Gremium dann seine Entscheidung bekannt: Es empfahl, die Einsprüche der Partei abzulehnen, da sie unbegründet seien. Es könne kein mandatsrelevanter - also mit Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament - Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. Das Bundestagsplenum folgte am 18. Dezember der Empfehlung und lehnte die Wahleinsprüche final ab. Die Partei sprach von "einem Skandal".

Quelle: ntv.de, AFP

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