Gesetzentwurf verabschiedetBundeskabinett will schärfere Strafen bei Angriffen auf Zugbegleiter und Rettungsdienste durchsetzen

Die Bundesregierung will mit höheren Strafen Staatsbedienstete und auch Zugbegleiter besser vor Übergriffen schützen.
Das Kabinett billigte dazu am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig, der Änderungen des Strafgesetzbuches vorsieht. "Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft. Damit senden wir ein klares Signal", sagte die SPD-Politikerin.
Es geht vor allem um tätliche Angriffe gegen Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist. Dazu gehören auch Gerichtsvollzieher, Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger. Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.
In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren statt bisher sechs Monate bis zu fünf Jahren betragen. Im Gesetz werde auch klargestellt, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgten, zu den besonders schweren Fällen zählten, so das Justizministerium. Dies beziehe sich auf Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt würden.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) begrüßte den Beschluss des Kabinetts. Er werde zu mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen beitragen. "Die zunehmende Anzahl von Übergriffen auf Zugbegleiter macht eine Ergänzung des Strafgesetzbuches leider notwendig", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.
"Wer Straftaten gegen das Gemeinwohl verübt, vergeht sich an der gesamten Gesellschaft und wird mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft." Anfang des Jahres hatte ein Angriff auf einen Zugbegleiter für Entsetzen gesorgt. Serkan C. wurde auf der Strecke zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken von einem Fahrgast ohne Ticket schwer verletzt und starb kurz danach.
Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag, wo er beraten werden wird. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.