Nach EuGH-UrteilBundesnetzagentur will Regeln zur Schienenmaut aufheben und Trassenpreise neu festlegen

Die Bundesnetzagentur reagiert auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Schienenmaut im Nahverkehr.
Die Bonner Behörde teilte auf Anfrage mit, die bisherigen Regelungen für die Jahre 2025 und 2026 aufheben zu wollen. Neue Bescheide zur Höhe der Trassenpreise sollten bestimmt werden. Das Gericht hat das bisherige System beanstandet. Es hatte Nahverkehrsanbieter begünstigt. Im Fern- und Güterverkehr wurden dafür höhere Entgelte zur Nutzung des Schienennetzes in Rechnung gestellt.
Für den Nahverkehr dürften die neuen Bescheide zu einer Belastung führen, so die Netzagentur. Fernverkehr und Güterverkehr dürften spiegelbildlich entlastet werden. Für 2026 habe die Umverteilung bei rund 400 Millionen Euro gelegen. Experten fürchten, dass es im Nahverkehr nun zu Preiserhöhungen kommen oder das Angebot ausgedünnt werden könnte.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist damit unter Druck, rasch eine Reform des Trassenpreissystems vorzulegen. Bislang sind noch keine Vorschläge bekannt. Die Reform soll vor 2027 in Kraft treten.