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Kampf gegen Finanzkriminalität Bundesregierung plant schärfere Geldwäsche-Regeln

26.10.2026, 10:34 Uhr
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(Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Die Bundesregierung bringt die Umsetzung von EU-Vorgaben zur stärkeren Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg.

Die EU-Pläne sollen dabei eins zu eins umgesetzt werden, wie aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am heutigen Montag vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums hervorgeht. Dieser wird derzeit regierungsintern beraten. Die Maßnahmen ergänzen den bereits vorgestellten Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität.

Das Bundeskriminalamt beziffert den für 2025 durch Geldwäsche verursachten Schaden auf 1,5 Milliarden Euro. Die tatsächliche Summe dürfte allerdings deutlich höher liegen. In der Regierung heißt es, es gebe den Trend, dass Geldwäsche immer professioneller und digitaler werde, was die ohnehin komplexen und oft internationalen Ermittlungen erschwere.

Das SPD-geführte Finanzministerium will das bestehende Geldwäschegesetz aus dem Jahr 2017 zum 10. Juli 2027 aufheben. Es soll dann durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt werden. Außerdem werden noch Anpassungen des Kreditwesengesetzes und des Bundeskriminalamtgesetzes vorgenommen.

Konkret geplant ist, eine zentrale Koordinierungsstelle für die Geldwäscheaufsicht bei der Bonner BaFin einzurichten. Außerdem soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mehr Befugnisse bekommen. Vorgesehen ist auch mehr Transparenz, wer hinter Firmen, Organisationen oder Stiftungen steht. Ab Juli 2029 soll dann eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen stehen. Sie soll auch zu mehr Transparenz führen, insbesondere für Strafverfolgungsbehörden. Ferner werden Abrufverfahren zu Bankkonten europaweit besser vernetzt.

Quelle: ntv.de, rts

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